Von: luk
Bozen – Der II. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 42/19 – Landesenergieeinkommen (Abg. Nicolini) – behandelt und nach Abschluss der Generaldebatte den Übergang zur Artikeldebatte mit drei Ja (Peter Faistnauer, Riccardo Dello Sbarba und Andreas Leiter Reber) und vier Gegenstimmen (Franz Locher, Magdalena Amhof, Helmut Tauber und Manfred Vallazza) abgelehnt. Der Gesetzentwurf sieht einen öffentlichen Fonds vor, über den vor allem Haushalten mit niedrigem Einkommen für 9 oder mehr Jahre unentgeltlich Fotovoltaikanlagen zur Verfügung gestellt werden sollen.
Wie Ausschussvorsitzender Franz Locher berichtet, war die Mehrheit im Ausschuss nicht der Meinung, dass dies Aufgabe der öffentlichen Hand sei: „Dazu gibt es Angebote von Privatunternehmen, und durch den Stromaustausch ist auch die Rentabilität für den Nutzer gegeben. Außerdem wäre bei einer Forcierung dieses Angebots noch die Frage der Leitungs- und der Speicherkapazität offen.“
Der Landesgesetzentwurf Nr. 51/20 – Änderung des Landesgesetzes vom 30. September 2005, Nr. 7, „Bestimmungen auf dem Gebiet der Nutzung öffentlicher Gewässer“ (eingebracht von den Abg. Manfred Vallazza, Franz Locher und Josef Noggler) – konnte hingegen nicht behandelt werden, da das Gutachten des Rates der Gemeinden zum Landesgesetzentwurf noch nicht vorliegt.