Von: mk
Bozen – Wer 2017 Menschen mit Behinderung angestellt hat, kann im Februar die entsprechende Förderung beantragen.
Ende Juli hat die Landesregierung neue Kriterien verabschiedet, nach denen Betriebe gefördert werden, die Menschen mit Behinderung einstellen. Wie hoch der Beitrag ausfällt und wie lang ihn ein Betrieb bekommt, hängt zum einen vom Bruttolohn des Angestellten ab, zum anderen vom Grad der Beeinträchtigung. Insgesamt kann der Jahresbeitrag bis zu 7.500 Euro betragen.
Festgelegt wurde gleichzeitig auch, dass die Betriebe diese Förderung bis zum 31. August eines jeden Jahres beim Landesarbeitsservice beantragen können. Heute (19. Dezember) hat die Landesregierung diesen Termin für das Jahr 2017 wieder eröffnet: Betriebe, die im Jahr 2017 kein Beitragsansuchen eingereicht haben, können dies zwischen 1. und 28. Februar 2018 nachholen. Wer sein Ansuchen verspätet abgegeben hat, kann ebenfalls ein neues stellen. “Arbeit haben, etwas Sinnvolles machen, ist für Menschen mit Behinderung vielleicht noch wichtiger als für andere”, sagt Arbeits- und Soziallandesrätin Martha Stocker. Die Politik habe die Aufgabe, alles dafür zu tun, um Menschen mit Behinderung in Arbeit zu bringen. “Mit der Abänderung der Kriterien haben wir die Förderungen für die Arbeitseinstellung an die Bedürfnisse der Menschen angepasst und die Frist von Ende September auf Ende August vorverlegt. Wenn man bedenkt, dass viele Betriebe im August geschlossen hatten, war diese Umstellung vielleicht etwas kurzfristig. Deshalb wollen wir den Unternehmern die Möglichkeit geben, diese Antrag nachzuholen”, so Stocker. Die Einreichefrist vom 31. August bleibt aber in Zukunft aufrecht.