Wichtige Schritte gesetzt

Invaliden-Parkschein: Ausarbeitung einer allgemeinen Regelung

Freitag, 19. Januar 2018 | 12:49 Uhr

Bozen – Auf dem Weg zu einer allgemeinen Regelung der Richtlinien zur Ausstellung des Invalidenparkscheins sind wichtige Schritt gesetzt worden.

Das Landesressort Gesundheit und Soziales erarbeitet mit der Rechtsmedizin des Südtiroler Gesundheitsbetriebes, dem Gemeindenverband und dem Dachverband für Soziales und Gesundheit eine allgemeine Regelung für die Ausstellung und Erneuerung des Invalidenparkscheins, damit die Art und Weise der Vergabe des Parkscheins auf Landesebene vereinheitlicht wird.

Personen mit einer nachgewiesenen längerwährend eingeschränkten Mobilität können bei der Gemeindepolizei die Ausstellung eines Invalidenparkscheines beantragen. Zu diesem Zweck muss vorher eine Untersuchung zur Feststellung der Voraussetzungen für das Anrecht auf die Ausstellung eines Invalidenparkscheins beim Dienst für Rechtsmedizin gemacht werden.

Der Invalidenparkschein berechtigt dazu, die dafür ausgezeichneten Autoabstellplätze gebührenfrei zu belegen und Straßen mit eingeschränktem Verkehr zu benutzen. Er ist auf die betreffende Person ausgestellt, also nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und muss sichtbar ausgelegt sein.

Nun hat sich eine Arbeitsgruppe in einer Sitzung damit befasst, an der auch Landesrätin Martha Stocker teilgenommen hat. Anwesend waren dabei neben dem Vorsitzenden des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit Martin Telser auch Gemeindenverbands-Präsident Andreas Schatzer, die Direktorin des Amtes für Menschen mit Behinderung Luciana Fiocca und der ärztliche Leiter des Dienstes für Rechtsmedizin Oliver Neeb sowie der Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Gemeinde Meran Heinrich Tischer und der Obmann der Sozialgenossenschaft HandiCar Stefan Hofer.

Landesrätin Stocker wies auf die grundlegende Bedeutung einer allgemeinen Regelung auf Landesebene hin, die nun mit der Ausarbeitung konkreter Vorschläge vorangetrieben wird, unter anderem mit der Anlage einer Datenbank und dem Angebot von Kursen sowie der Einführung von Stichproben. Die Festlegung allgemein gültiger Richtlinien, zeigte sich Landesrätin Stocker mit dem Ausgang der Sitzung zufrieden, sei wichtig zur Klärung und garantiere das wichtige Recht der Mobilität von Personen mit Beeinträchtigung.

Von: luk

Bezirk: Bozen