Von: mk
Bozen – Nach dem bahnbrechenden Urteil wegen gewerkschaftsfeindlichen Verhaltens der Italienischen Post A.G gegenüber dem ASGB des Kassationsgerichtshofes im Jahr 2005, das die volle Anerkennung und Gleichstellung des ASGB beinhaltet, sah sich der ASGB wegen weiterer Widerstände gegen dessen vollinhaltlichen Anwendung gezwungen, ein neues Verfahren einzuleiten.
Dieses wurde heuer durch das Kassationsgerichtsurteil und das entsprechende Revisionsurteil des Oberlandesgerichtes vom 28. September 2016 endgültig zugunsten des ASGB entschieden.
„Damit wird der rechtliche und gewerkschaftliche Status des ASGB auch dank der hervorragenden Arbeit unserer Juristen Ra. Alessandro Gabrielli und Ra. Manfred Schullian zum zweiten Mal durch das höchste Gericht bestätigt und gefestigt“, freut sich der ASGB.
Die Gewerkschaft erwarte sich ab jetzt vonseiten der Italienischen Post A.G. die gesetzeskonforme Umsetzung dieses Urteils und bei den anstehenden Verhandlungen eine entsprechende Verhaltensweise.
„Gleichzeitig fordern wir die Landesregierung auf, bei der in Kürze fälligen Nachbesetzung der lokalen Postdirektion darauf zu achten, dass eine Person ausgewählt wird, die neben einer fachlich einwandfreien Qualifikation auch den Mut aufbringt sich für die Belange der Südtiroler Autonomie und die Rechte der Südtiroler Angestellten mit der nötigen Durchsetzungskraft einzusetzen.