Von: luk
Bozen – Der Regionalrat hat sich heute mit mehreren Themen befasst.
Am Nachmittag wurde die Debatte zur Änderung der Personaldienstordnung des Regionalrats (Beschlussfassungsvorschlag Nr. 28) fortgesetzt. Präsident Josef Noggler teilte mit, dass in der Fraktionssprechersitzung auch über die Rotation der Sprachgruppen gesprochen wurde. Er sei beauftragt worden, einen entsprechenden Vorschlag zur angemessenen Berücksichtigung der Sprachgruppen beim Personal des Regionalrats zu erstellen.
Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia) wies auf die Folgen dieses Beschlusses hin. In den nächsten Tagen werde ein deutschsprachiger Generalsekretär ernannt werden. Damit setze die SVP der ganzen Region ihren Hut auf, ohne einen Koalitionspartner zu fragen. Hier wäre eine Garantieklausel nötig, aber die gebe es nicht.
Alex Marini (Movimento 5 Stelle) kritisierte die kurze Vorwarnzeit für diesen Vorschlag. Die Kommission für die Geschäftsordnung sei damit nicht befasst worden, das Gutachten der Staatsadvokatur sei den Abgeordneten nicht zugestellt worden. Es wäre Aufgabe des Präsidiums, den Dreijahresplan für die Stellen jährlich zu erneuern. Dann hätte man rechtzeitig gemerkt, dass der Generalsekretär bald in Pension gehe, und die Vorgaben in Ruhe anpassen können. Das sei aber nicht geschehen.
Der Beschlussvorschlag wurde mit 31 Ja, 17 Nein und 11 Enthaltungen angenommen.
Beschlussantrag Nr. 7, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Lanz, Bisesti, Tauber und Paoli, mit dem die Regionalregierung verpflichtet werden soll, die Abgabe eines positives Gutachtens zu den Verfassungsgesetzentwürfen Nr. 11, 29, 35 und 524 im Landtag von Trient zu unterstützen, zu fördern und zu begünstigen sowie weitere Initiativen zu ergreifen, und Beschlussantrag Nr. 8, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Tonini, Ferrari, Manica, Olivi und Zeni, mit dem die Regionalregierung verpflichtet werden soll, sich für die Genehmigung eines Verfassungsgesetzentwurfes zur Abänderung des Artikels 103 des Autonomiestatuts einzusetzen sowie weitere Initiativen zu ergreifen, wurden gemeinsam behandelt.
Ein Ersetzungsantrag von Lanz, Bisesti u.a. fordert unter anderem die Einsetzung einer Arbeitsgruppe, mit der Aufgabe, ein Einvernehmensprotokoll auszuarbeiten, das von den Landesregierungen und der Regionalregierung genehmigt werden muss, um die methodologischen und verfahrenstechnischen Kriterien für die Initiativen zur Zusammenarbeit und Synergie, die gemeinsam von der Region Trentino-Südtirol und von den Provinzen Bozen und Trient im Rahmen ihrer Zuständigkeiten – wie Förderung der Autonomiekultur, Gesundheits- und Sozialwesen, Energie und Mobilität – ergriffen werden, zu regeln. Der Region solle die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis und Verwaltungskompetenz im Bereich „Ordnung, Anlegung und Führung der Grundbücher“ zuerkannt werden. Die Regionalregierung solle die Abgabe eines positiven Gutachtens zu den genannten Verfassungsgesetzentwürfen unterstützen.
Die Debatte dazu hatte bereits am 7. Juli begonnen.
Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia) kritisierte, dass hier der Eingriff eines Organs ins andere gefordert werde. Positiv sei, dass hier eine Zusammenarbeit zwischen Region und Provinzen in wichtigen Bereichen vorgeschlagen werde; das werte die Region auf. Problematisch sei, dass bei dieser Initiative die SVP-Parlamentarier in Rom eingebunden werden sollen. Außerdem werde hier für Änderungen am Statut das Veto gefordert, was etwas anderes sei als Einvernehmen.
Ugo Rossi (gemischte Fraktion) kündigte seine Zustimmung zu beiden Beschlussanträgen an. Sie könnten von ihm stammen. Früher habe man die Zuständigkeit der Region für die Gemeindeordnung als unabdingbar gesehen, heute sei das nicht mehr so. Er sei für eine Übertragung dieser Kompetenzen, bei gleichzeitiger Aufwertung der Region. Früher habe sich die Lega stets gegen die Zusammenlegung von Gemeinden gestemmt, heute vergebe sie Beiträge dafür. Wesentlich sei auch der Beschlussantrag des PD, der für eine Änderung der Autonomie das Einvernehmen zwischen Rom, Bozen und Trient fordere.
Giorgio Tonini (Partito Democratico) meinte, dass man reichlich spät dran sei, wenn man an die politische Situation hier und in Rom denke. Das Parlament sei nicht mehr lange genug im Amt, um ein Verfassungsgesetz zu verabschieden. Es wäre Aufgabe dieser Legislaturperiode gewesen, die Ergebnisse von Autonomiekonvent und Consulta voranzubringen, und es hätte auch gute Kontakte mit den verschiedenen Regierungen gegeben. Das wäre möglich gewesen, wenn sich hierzulande über die Vorgangsweise hätte einigen können. Tonini unterstützte die Punkte 2 und 5 des Ersetzungsantrags zu Beschlussantrag Nr. 7.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) stimmte seinem Vorredner in weiten Teilen zu. Er forderte dazu auf, den Rest dieser Legislatur zu nutzen, um sich über eine Reform der Region zu einigen. Hier habe vor allem die Region ihre Aufgaben nicht gemacht. Man habe viel in den Prozess zur Reform des Statuts investiert, aber das Ergebnis sei enttäuschend. Dello Sbarba kündigte seine Gegenstimme zum Beschlussantrag Nr. 7 an, der nicht annehmbar sei. Unterstützung hingegen verdiene der Antrag Toninis (Nr. 8).
Gerhard Lanz (SVP) unterstrich den Willen, gemeinsam einen Schritt nach vorne zu machen. Man müsse sich zusammensetzen und gemeinsam Vorschläge erarbeiten. Mit dem Antrag werde auch der Regionalrat mit in die Reform einbezogen.
Alex Marini (5 Sterne Bewegung) vermisste einen Hinweis darauf, dass der Trentiner Landtag sich bereits mit den in den Anträgen genannten Gesetzentwürfen befasst habe. Es sei nicht annehmbar, dass die Regionalregierung Druck auf den Landtag ausüben solle. Anstatt eine Arbeitsgruppe einzusetzen, hätte die Mehrheit einen Vorschlag erarbeiten und vorlegen können – Arbeit statt Arbeitsgruppe. Marini sprach sich gegen den Ersetzungsantrag von Lanz aus. Der Antrag Toninis enthalte positive Elemente. Anstatt eine paritätische Kommission einzusetzen, könnte man eine gemeinsame Sitzung der Gesetzgebungskommissionen der Landtage und des Regionalrats anberaumen.
Maurizio Fugatti, Präsident der Region, erklärte die Zustimmung der Regionalregierung zum Antrag Nr. 7, während man Nr. 8 ablehnen werde.
Beschlussantrag Nr. 7 (gemäß Ersetzungsantrag) wurde in Teilabstimmungen zu den einzelnen Punkten mehrheitlich angenommen (mit Mehrheiten zwischen 37 und 51 Jastimmen).
Beschlussantrag Nr. 8 wurde mit 15 Ja, 37 Nein und elf Enthaltungen abgelehnt.
Beschlussfassungsvorschlag Nr. 14: Gutachten im Sinne des Art. 103 des Autonomiestatuts zum Verfassungsgesetzentwurf Nr. 11/XVIII (Senat) betreffend Änderungen am Sonderstatut der Region Trentino-Südtirol zur Übertragung der regionalen Zuständigkeit für die Ordnung der örtlichen Körperschaften an die autonomen Provinzen Bozen und Trient, eingebracht von den Senatoren Steger, Unterberger und Durnwalder.
Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia) maß dem Vorschlag ausschließlich symbolische Bedeutung bei, denn die römische Legislaturperiode werde nicht mehr lange genug dauern, um diesen Verfassungsgesetzentwurf in zweifacher Lesung zu behandeln. Dieser Gesetzentwurf gehöre zu einer langen Reihe von Versuchen der SVP – aus der Feder von Familie Zeller-Unterberger -, die Region auszuhöhlen. Es sei eine Kompetenzübertragung ohne Ausgleich. Im Südtiroler Landtag sei bereits eine Arbeitsgruppe zur öffentlichen Parteienfinanzierung und zu den Abgeordnetendiäten eingesetzt worden, man gehe also bereits weit über das Statut hinaus. Die Trentiner Kollegen zeigten wenig Interesse für solche Vorgänge, aber man werde in Zukunft einen Regionalrat mit unterschiedlichen Diäten haben.
Es sei höchste Zeit für die Übertragung dieser Kompetenzen an die beiden Länder, meinte hingegen Paul Köllensperger (Team K). Die Region sollte eine Koordinierungsfunktion übernehmen. Was ihm nicht gefalle seien die Alleingänge der SVP, man könne nur mehr Ja oder Nein zu ihren Vorschlägen sagen. Man sollte solche Vorschläge gemeinsam erarbeiten.
Giorgio Tonini (Demokratische Partei) kündigte Stimmenthaltung an. Er sei nicht gegen den Vorschlag, er selbst habe als Senator einen ähnlichen Gesetzentwurf unterschrieben, aber dieser habe eine umfassendere Reform vorgesehen. Der vorliegende Gesetzentwurf werde es wohl zeitlich nicht mehr schaffen.
Auch Riccardo Dello Sbarba (Grüne) sah die Zeit zu knapp. Es handle sich um ein Ritual der SVP-Parlamentarier, für das sie regelmäßig um Zustimmung suchten. Man werde dem nächsten Beschlussvorschlag zum Verfassungsgesetzentwurf Nr. 29 zustimmen, der das Einvernehmen für Änderungen an der Autonomie einfordere, nicht aber dem gegenständlichen Beschlussvorschlag, der eine tiefgreifende Reform vorschlage, ohne dass man in Rom vorgefühlt habe. Bevor man nicht das Einvernehmensprinzip verankert habe, sei jede Reform des Statuts gefährlich – denn Rom könnte den Gesetzentwurf auch abändern.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) kündigte überzeugte Zustimmung an. Die Autonomie beginne in Trient und Bozen, nicht in Rom. Autonomie bedeute Föderalismus, die Übertragung von Kompetenzen. Nicht nur die Gemeindekompetenz sollte übertragen werden. Die Abgeordneten würden seit der Verfassungsreform von 2001 als Landtagsabgeordnete gewählt, daher sollte sich auch der Landtag um ihre Diäten kümmern. Viele Kompetenzen der Region wären dezentral besser aufgehoben. Eine Zusammenarbeit sei dennoch in vielen Bereichen sinnvoll.
Ugo Rossi (gemischte Fraktion) machte ebenfalls auf die knappe Zeit aufmerksam. Schuld daran sei nicht die SVP, sondern die Trentiner Mehrheit, die sich sträube, die Kompetenz für die Gemeinden herzugeben. Dem zugrunde liege das Konzept der Lega von der Autonomie als Verhandlungssache anstelle einer Zusammenarbeit mit Bozen. Heute werde sie dafür stimmen, im Widerspruch zu dem, was sie bis gestern gesagt habe. Wenn man die Zusammenarbeit wolle, müsse man auch daran glauben – es gehe hier nicht um den nächsten Wahlkampf.
Alessandro Savoi (Lega Salvini Trentino) konterte, dass man es den Mitte-Links-Regierungen zu verdanken habe, wenn die Region heute kaum mehr Zuständigkeiten habe. Diese Reformen seien vom PATT und den falschen Autonomisten unterstützt worden, die der Lega nun Inkohärenz vorwerfen würden. Die Lega sei in dieser Regierungskoalition, weil es keine anderen Mehrheiten gegeben habe, sie arbeite mit der SVP zusammen, aber sie lasse sich von niemandem Lektionen erteilen. Heute müsse man zur Kenntnis nehmen, dass die Übertragung der Zuständigkeit für die Gemeinden von den Fakten überholt worden sei, denn die Wahlsysteme in den beiden Provinzen seien unterschiedlich. Man werde weiter zusammenarbeiten, auch am dritten Statut, um der Region andere Zuständigkeiten zu übertragen. Rossi, der der Lega nun Vorwürfe mache, sollte sich schäme; er sei es, der den Sitz der A22 an Bozen abgeben wollte.
Ugo Rossi erwiderte, dass man ihm nicht Inkohärenz vorwerfen könne, denn er habe, anders als auch manche Parteikollegen, eine Abgabe der Gemeindenkompetenz stets für machbar gehalten.
Alex Marini (Movimento 5 Stelle) gab dem Verfassungsgesetzentwurf wenig Chancen, nicht nur wegen der knappen Zeit in Rom. Auch der Trentiner Landtag habe sich noch nicht dazu geäußert. Die Frist dafür sei längst abgelaufen, und er wisse nicht, ob das als Nein gewertet werde. Das Gutachten des Südtiroler Landtags sei noch nicht auf dessen Webseite veröffentlicht. Die Frage sei auch, warum man diese Übertragung der Gemeindenkompetenz wolle. Begründet werde sie nicht. Darüber sollte man zuerst reden, anstatt die jeweiligen Fähnchen zu schwingen. Es gäbe vieles, über das man in Zusammenhang mit den Gemeinden reden könnte: Minderheiten, Bürgerbeteiligung u.a. Dem Gesetzentwurf fehle dieser positive Teil.
Ulli Mair (Freiheitliche) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion. Seit die Freiheitlichen im Regionalrat seien, hätten sie die Übertragung gerade dieser Zuständigkeit gefordert. Die Gründe seien bereits mehrmals genannt worden. Es gehe nicht darum, dass man mit den Trentinern nicht mehr zusammenarbeiten wolle. Die Arbeit des Autonomiekonvents sei leider für die Katz gewesen. Man dürfe nicht davon ausgehen, dass sich nie etwas ändern werde, das sei der falsche Standpunkt.
Präsident Maurizio Fugatti gab im Namen der Regionalregierung ein positives Gutachten zum Beschlussvorschlag ab.
Der Beschlussfassungsvorschlag wurde mit 39 Ja, elf Nein und sechs Enthaltungen angenommen.