Von: luk
Bozen – Um dem Pflegenotstand entgegenzuwirken fördert das Land in den kommenden drei Jahren 90 Ausbildungsplätze für Studierende aus Südtirol an der Fachhochschule für Gesundheitsberufe in Innsbruck.
Nach einem ersten Paket von 18 vom Land finanzierten Studienplätzen für Gesundheits- und Krankenpflege in Innsbruck im Jahr 2020 hat die Landesregierung die Anzahl der reservierten Plätze für die kommenden drei Jahre erhöht: So finanziert das Land 2021, 2022 und 2023 jeweils dreißig Studienplätze an der FH für Gesundheitsberufe in Innsbruck.
“Wir ermöglichen dadurch einerseits, dass mehr Südtiroler Studentinnen und Studenten die Ausbildung absolvieren können. Durch die mit dem Studienplatz verknüpfte Dienstverpflichtung erhöhen wir andererseits auch die Chance, dass diese Fachkräfte im Südtiroler Gesundheitswesen Fuß fassen und längerfristig hierbleiben”, betont Landesrat Thomas Widmann. Auf Grund einer Berechnung der Pflegedirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes werden in den nächsten fünf Jahren bis zu 550 Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger in den Ruhestand treten.
Der Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege an der Fachhochschule für Gesundheitsberufe in Innsbruck erstreckt sich über sechs Semester und wird mit dem Erwerb eines Bachelor-Titels abgeschlossen. Die Inanspruchnahme der Studienplätze ist an die Verpflichtung gebunden, innerhalb von fünf Jahren nach abgeschlossenem Studium für drei Jahre im Südtiroler Gesundheitsdienst zu arbeiten. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb verpflichtet sich “innerhalb eines Jahres ab Antrag der betreffenden Personen ein entsprechendes Wettbewerbsverfahren durchzuführen”, wie es im entsprechenden Dekret heißt. Am Ende des Studiums winkt also ein fixer Arbeitsplatz.
Das Angebot des Landes beinhaltet die Übernahme der gesamten Kosten eines Studienplatzes und der Studiengebühren. Zudem hat die Landesregierung in ihrer Sitzung vom 21. September eine zusätzliche Erleichterung beschlossen. Das erste Studienjahr, in dem die Abbruchquote aufgrund einiger besonders umfangreicher und schwieriger Prüfungen am höchsten ist, wird von der bisher geltenden Pflicht einer Rückerstattung von 50 Prozent des bis dahin finanzierten Betrages ausgenommen.