Seit 1. Juli gelten in Wien strengere Regeln für Kurzzeitvermietungen

Kurzzeitvermietung in Wien: 2.085 Beanstandungen

Mittwoch, 21. August 2024 | 14:10 Uhr

Von: apa

Das Marktamt der Stadt Wien hat in den vergangenen Wochen viele Verstöße bei der Kurzzeitvermietung von Wohnungen festgestellt. Die Kontrolleure prüften 611 Unterkünfte. 500 Apartments wurden dabei ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung angeboten und deren Anbieter angezeigt. Fünf Anzeigen gab es für Apartmenthäuser, die ohne ordnungsgemäßen Notausgang für die Gäste betrieben wurden. Insgesamt beanstandete das Marktamt 2.085 Fremdenbetten in ganz Wien verteilt.

In Wien gelten seit 1. Juli 2024 deutlich strengere Regeln für eine touristische Kurzzeitvermietung von Wohnungen. Wer auf Plattformen wie Airbnb inseriert, darf dies nur mehr höchstens für 90 Tage im Jahr tun. Das gewerbliche Vermieten von Wohnungen ist nun in der ganzen Stadt grundsätzlich verboten, nicht nur in Wohnzonen. Wer als gewerblicher Vermieter seine Wohnungen zur Kurzzeitvermietung anbieten möchte, muss um eine Ausnahmegenehmigung bei der Baubehörde ansuchen.

“Die Anzahl unbefugter Gewerbeausübung bei der Vermietung von Wohnungen unter dem Deckmantel des häuslichen Nebenerwerbes ist noch höher geworden”, hielt Marktamtsdirektor Andreas Kutheil in einer Aussendung am Mittwoch fest. “Wir werden die Anzahl der Kontrollen weiter erhöhen und auch in der Zukunft verstärkt kontrollieren, denn die Einhaltung der Vorschriften gerade am Wohnungssektor in Wien muss gewährleistet sein.”

Der Konsumentenschutz ist neben Lebensmittelkontrollen und der Verwaltung der Wiener Märkte eine der zentralen Aufgaben des Marktamts. Auch für die Einhaltung der Gewerbeordnung und die Überprüfung der Gewerbe ist das Marktamt zuständig. Laut Marktamt werden jährlich 90.000 Konsumentenschutzkontrollen durchgeführt.

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