Von: luk
Bozen – Um verkehrsbedingte Umweltbelastungen zu verringern, fördert das Land Südtirol die Elektromobilität. Auch Unternehmen, die Elektrofahrzeuge ankaufen oder Ladestationen installieren, wurden und werden auch weiterhin vom Land unterstützt. Heute hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer die Richtlinien beschlossen, auf deren Grundlage betriebliche Investitionen im Bereich der Elektromobilität in den kommenden Jahren 2020 bis 2022 bezuschusst werden. “Die Landesregierung will mit dieser Maßnahme ganz im Sinne ihrer Grundausrichtung für mehr Nachhaltigkeit die Elektromobilität der Unternehmen weiterentwickeln und zu einer umweltfreundlichen Verkehrspolitik in Südtirol beitragen”, betont Landesrat Achammer.
Mit den heute genehmigten neuen Richtlinien schließt die Landesregierung nahtlos an die bis Ende 2019 geltenden Förderungen an. Demnach können Unternehmen, die ein neues Fahrzeug mit Elektromotor kaufen, leasen oder neuerdings auch anmieten, mit Landesförderung rechnen, ganz gleich, ob es für die Beförderung von Personen- oder Güterverkehr bestimmt ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein zwei-, drei oder vierrädriges Fahrzeug handelt. Neben rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen werden auch Wasserstoffautos und Plug-in-Hybride gefördert. Der Zuschuss beträgt 2000 Euro, für Hybride sind es 1000 Euro. Fahrschulen und Taxis können mit einem doppelt so hohen Beitrag rechnen. Neu eingeführt wird bei der Förderung von Batterieelektrofahrzeugen mit Range Extender und Plug-in-Hybridfahrzeugen ein Kohlendioxid-Emissionslimit von 70 Gramm je Kilometer. Gefördert werden zudem der Ankauf von Lastenfahrrädern mit oder ohne elektrischem Hilfsmotor sowie der Ankauf und Einbau von Heimladestationen.
Über eine Million Euro und fast 600 Ansuchen
Der Fahrzeughändler ist verpflichtet, einen ebenso hohen Rabatt auf das Elektrofahrzeug der Klassen M1, N1 und N2 zu gewähren, so dass die finanzielle Entlastung doppelt spürbar wird. Weiters sind Beiträge von 30 Prozent bis höchstens 1000 Euro für zwei-, drei- und vierrädrige Elektrofahrzeuge, 30 Prozent bis maximal 1500 Euro für die Lastenfahrräder und 70 Prozent und maximal 1000 Euro für die Heimladestationen vorgesehen.
Betriebe können ihre Ansuchen ab Jahresbeginn in dem für Handel und Dienstleistungen zuständigen Amt der Landesabteilung Wirtschaft in Bozen einreichen. Zulässig ist ein Antrag pro Jahr. Unternehmen können das E-Fahrzeug auch schon jetzt bestellen; anzahlen oder kaufen dürfen sie es aber erst, wenn um den Zuschuss angesucht ist. Die Antragstellung erfolgt online über den Service der Landesverwaltung anhand der digitalen Identität (SPID).
Seit 2017 wurden fast 600, genau 586, Anträge von Unternehmen um Zuschüsse für ihre Investitionen in Fahrzeuge mit Elektromotor und Ladestationen angenommen. Das Land hat in den vergangenen drei Jahren mehr als eine Million Euro (1.066.800 Euro) in die E-Mobilität der Unternehmen investiert.