Von: luk
Bozen – Die Antragseinreichung über myCivis und eine neue Maßnahme für vereinfachte Projekte der experimentellen Entwicklung zählen zu den vor kurzem genehmigten Änderungen der Innovationsförderung.
Das Land Südtirol fördert die Forschung und die Innovation auf unterschiedliche Weise. Die rechtliche Basis dafür ist das Landesgesetz “Forschung und Innovation” (Nr. 14) aus dem Jahr 2006. Ende November hat die Südtiroler Landesregierung die neuen Anwendungsrichtlinien zur Innovationsförderung gutgeheißen. Die wichtigsten Neuerungen betreffen vor allem die Projekte der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung: Während bisher beide Bereiche (also Forschung und Entwicklung) im selben Projekt vorgesehen werden konnten, müssen diese Bereiche nun getrennt in unterschiedlichen Anträgen eingereicht und somit gesondert gefördert werden. Vereinfacht wurde unter anderem das Verfahren, wenn ein Unternehmen eine Ansiedelungsvereinbarung abschließt. Unternehmen, die sich in Südtirol neu ansiedeln oder seit weniger als zwei Jahren in Südtirol tätig sind, müssen im Businessplan aufzeigen, welche positiven Auswirkungen ihr eingereichtes Projekt haben wird. Besonders wichtig sind dabei die Umsatzentwicklung der Produktionseinheit in Südtirol, die Einstellung von Personal oder beim Zugang zu neuen Märkten. “Die Aktualisierung der Richtlinien zur Innovationsförderung soll Südtiroler Unternehmen dazu anspornen, noch stärker auf Forschung und Innovation zu setzen”, betont der für Innovation und Forschung zuständige Landesrat, Landeshauptmann Arno Kompatscher. Auch der Direktor des Amtes für Innovation und Technologie, Franz Schöpf, ist überzeugt, dass sich diese Aktualisierung positiv auf Südtirols Unternehmen und ihre Innovationsbereitschaft auswirken wird: “Das Land sieht sich dabei als wichtigen Partner, der Innovation und Forschung auf vielerlei Weise fördert.”
Land als Partner der Innovation und Forschung
Neu eingeführt wurde unter anderem die Maßnahme “Vereinfachte Projekte der experimentellen Entwicklung”. Für diese Projekte sind Investitionen bis zu 50.000 Euro zugelassen. Die Fördersätze für Prozess- und Organisationsinnovation wurden für Kleinunternehmen auf 45 Prozent und für mittlere Unternehmen auf 35 Prozent festgelegt. Stärker berücksichtigt werden in Zukunft Zertifizierungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung.
Die neuen Förderrichtlinien sehen außerdem vor, dass Investitionsprojekte von bis zu 399.999,99 Euro beim Amt für Innovation und Technologie eingereicht werden können. Projekte ab 400.000 Euro hingegen können im Rahmen spezifischer Ausschreibungen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) eingereicht werden. Grenzüberschreitende Projekte müssen mit einem Abkommen zwischen Institutionen der beiden betroffenen Staaten Zudem wurden die neun Bewertungskriterien für Projekte der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung aktualisiert. Eine weitere Neuerung betrifft die Erhöhung der Tagessätze für internes Personal bei Beihilfemaßnahmen, wo diese als zulässige Kosten vorgesehen sind.
Online-Ansuchen über myCivis
Künftig müssen die Anträge für die fünf Hauptmaßnahmen (Projekte der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien für Innovation, Prozess- oder Organisationssinnovation, Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen, Managementsysteme) ausschließlich online über die Plattform myCivis eingereicht werden. Die neuen Kriterien wurden heute (28. Dezember) im Amtsblatt der Region veröffentlicht, ab morgen (29. Dezember) sind sie in Kraft. Für Anträge, die vor dem Inkrafttreten der Aktualisierungen eingereicht und noch nicht bearbeitet wurden, gelten noch die vorherigen Richtlinien. Informationen zu den unterschiedlichen Fördermöglichkeiten gibt es im Landeswebportal unter www.provinz.bz.it/innovation.