Von: mk
Bozen – Die sogenannte „Legge di bilancio 2017“ sieht wertvolle Maßnahmen für die positive Wirtschaftsentwicklung in Italien vor. Der Wirtschaftsverband für Handwerk und Dienstleister lvh hat sämtliche Gesetzesinhalte analysiert und konkrete Vorschläge und Ergänzungen für die Bereiche Steuern, Wirtschaft und Arbeit unterbreitet.
„Italiens Wirtschaft kann den Wachstumskurs halten, sofern drei Voraussetzungen geschaffen werden: weitere Reduzierung der Steuern, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch neue Investitions- und Finanzierungsanreize sowie langfristige Beschäftigungsimpulse“, erklärt lvh-Präsident Gert Lanz. Die Grundlage hierfür könnte das Haushaltsgesetz 2017 bieten, das vor kurzem von der italienischen Regierung abgesegnet und derzeit von der EU-Kommission überprüft wird. Der Wirtschaftsverband für Handwerk und Dienstleister hofft nun, dass die von ihm und dem Dachverband Confartigianato vorgeschlagenen Ergänzungen und Änderungen aufgenommen worden sind. „Im Bereich der Steuern wäre die Einführung des IRI (imposta sul reddito dell’impresa) für Einzelfirmen und Personengesellschaften sinnvoll, damit sich eine Steuervergünstigung ergibt und Eigenkapitale im Unternehmen bleiben. Wir sprechen uns auch für die Einführung des Kassaprinzips für Subjekte in vereinfachter Buchführung aus, sodass der Zeitpunkt der Steuerabführung mit dem Zeitpunkt der Liquiditätsverfügbarkeit übereinstimmt. Ebenso wichtig wäre die Abzugsfähigkeit der IMU vom Unternehmenseinkommen, die Verlängerung des Ecobonus und die sofortige Abschaffung des Split Payments. Auch eine klare Auflistung der IRAP-pflichtigen Subjekte sowie eine Reduzierung des Steuerrückbehalts von aktuell acht Prozent auf vier Prozent für Banküberweisungen bei Sanierungen und energetischen Sanierungen wären wertvolle Wirtschaftsimpulse“, so Lanz.
Konkurrenzfähigkeit steigern
Konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit fordert der lvh besonders zur Unterstützung des Marktes 4.0 und der Qualifizierung des Humankapitals. „Wenn die Digitalisierung greifen und in den Betrieben ankommen soll, müssen einige Grundvoraussetzungen geschaffen werden. So sollten Produkte, die online verkauft werden, steuerfrei sein, es sollten die 10.000 Euro-Voucher eingeführt sowie die Bildung im Bereich der Digital Innovation Hub gefördert werden. Sinnvoll könnten auch Bildungsvoucher im Bereich der Technologie und zu Gunsten der Personen im Unternehmen sein sowie Fördergelder für das Lehrlingswesen“, unterstreicht lvh-Vizepräsident Martin Haller. Ein weiterer Vorschlag wurde für die Kompensation der Schulden bzw. Guthaben von Unternehmen bei öffentlichen Verwaltungen gemacht. Energiekosten sollten so geregelt sein, dass die Klein- und Mittelbetriebe nicht weiterhin benachteiligt werden.
Beschäftigung ankurbeln
Das Haushaltsgesetz 2017 sieht Steuerbegünstigungen bei unbefristeter Anstellung von Arbeitnehmern bzw. bei Umwandlung eines befristeten Vertrags auf einen unbefristeten Vertrag vor. „Laut aktueller Vorlage soll diese Maßnahme – aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit – allerdings nur zu Gunsten von Arbeitsverhältnissen in Süditalien umgesetzt werden. In den Jahren 2015/16 war die Vergünstigung aber für alle vorgesehen und hat sehr gute Resultate erzielt. Insofern fordern wir, dass 2017 alle Betriebe Anspruch auf diese Steuerreduzierung kommen. Bessere Beschäftigungsbedingungen sind in allen italienischen Provinzen notwendig, zumal die Beschäftigungsquote insgesamt gesteigert werden soll“, unterstreicht lvh-Vizepräsident Giorgio Bergamo.