Von: luk
Bozen – Nach Ende des Covid-19-Notstands hat die Landesverwaltung auf individuelle Smart-Working-Vereinbarungen mit den Bediensteten gesetzt: Sieben Monate später ziehen die Verantwortlichen Bilanz.
Vor sieben Monaten – am 1. April 2022 – ging der Covid-19-Notstand zu Ende. Für die Landesverwaltung und ihre Mitarbeitenden begann damit eine neue Phase: Das sogenannte Smart Working post Covid. Dieses Modell setzt auf individuelle Vereinbarungen zwischen Verwaltung und Bediensteten, und scheint beiden Seiten entgegen zu kommen: Bis zum Montagsbeginn des November 2022 haben mehr als 3000 Mitarbeitende entsprechende Smart-Working-Vereinbarungen unterzeichnet, das sind – Landes- und Schulverwaltung zusammengenommen – mehr als die Hälfte aller beim Land angestellten Personen. Erhoben wurden die Daten dank einer stets aktualisierten, digitalen Datenbank.
Als eine der ersten Verwaltungen in Italien hat das Land Südtirol diesen Weg des flexiblen Arbeitsmodells beschritten, das sich an konkreten Zielen und Ergebnissen orientiert und individuell zwischen Mitarbeitenden und deren Führungskräften vereinbart wird. Die Verwaltung setzte damit einen am 3. Dezember 2020 gemeinsam mit den Gewerkschaftsvertretungen unterzeichneten Kollektivvertrag um.
Generaldirektor Steiner: “Effiziente Dienste für unsere Bürger als Hauptziel”
Für Generaldirektor Alexander Steiner belegen diese Daten “den Erfolg eines inzwischen auf breiter Basis angewandten Modells, mit dem wir als Verwaltung von Anfang an die während der Pandemie-Jahre erprobten Potenziale ausschöpfen wollte. Von den realen Möglichkeiten waren wir von Anfang an überzeugt und haben daher auf die Unterzeichnung eines solchen ‘ad-hoc-Vertrages’ gedrängt.”
Es sei somit gelungen, ein flexibles Modell einzuführen, sagt Steiner: “Das Herzstück ist die individuelle und somit personalisierte Vereinbarung: Sie ermöglicht unter anderem, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeinsam mit den Führungskräften festlegen, wie viel Arbeitszeit sie von zuhause aus leisten können. Damit können wir nicht nur den Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch der einzelnen Verwaltungseinheiten und ihrer angebotenen Dienste gerecht werden.” Immerhin sei das Land auch in diesem Sinne sehr vielfältig. “Unser Hauptziel ist es ja, den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen möglichst effiziente Dienste anzubieten.”
Beispiel Covid-Hilfen: Voll automatisierte Verfahren
Insofern sei das Smart-Working-Modell direkt mit dem Ergebnis der Landesdienste und der Modernisierung der Verwaltung und ihrer Dienste verbunden. Entsprechend hat die Landesverwaltung bereits in der Pandemie-Phase parallel zur Einführung des agilen Arbeitens und auch dank dieser neuen Arbeitsbedingungen immer stärker auf die Digitalisierung der Dienste gesetzt. Beispielhaft dafür stehen die Covid-Hilfen 2020 und 2021: Sie wurden über eine eigene Online-Plattform und sowohl für auf Benutzer- als auch auf Verwaltungsseite völlig automatisiert abgewickelt. “Die Bürgerinnen und Bürger bei der Innovation von Diensten und Verwaltungsprozessen ins Zentrum stellen: Das war unser Credo bei der Einführung von Smart Working und bleibt es auch für die zukünftige Weiterentwicklung.”