AGB will 2025 wieder an den Verhandlungstisch

Landesverwaltung: Nach 20 Jahren steigen dank Gewerkschaften die Zulagen

Freitag, 15. November 2024 | 16:42 Uhr

Von: mk

Bozen – Land und Fachgewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben den Kollektivvertrag für die Landesangestellten unterzeichnet. Dieser betrifft rund 4.000 Beschäftigte der Verwaltung.

„Endlich“, betonen Ulli Augschöll und Ulli Bauhofer vom öffentlichen Dienst im AGB/CGIL, „ist es uns nach 20 Jahren gelungen, am Verhandlungstisch über Zulagen für verschiedene Berufsbilder zu sprechen – sowohl in Bezug auf neue Zulagen als auch auf eine Erhöhungen bereits bestehender Aufgabenzulagen.“

Zu den Betroffenen gehören auf Vorschlag der Fachgewerkschaften unter anderem Schulsekretäre, Straßenwärter, Arbeitsinspektoren, Mitarbeiter für Integration sowie die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Kindergärten. Im Durchschnitt werden die Erhöhungen zwischen 20 und 55 Prozent des Einstiegsgrundgehalts liegen.

„Es ist sicherlich wichtig, etwas mehr auf dem Gehaltszettel zu haben, vor allem angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten“, erklärt Bauhofer. „Dabei darf jedoch keinesfalls vergessen werden, dass das Hauptziel die Auszahlung der Rückstände für die Inflation der Jahre 2022-2024 und deren strukturelle Anpassung der Gehälter ist.“

In Bezug auf die Arbeitszeit der Verwaltungsangestellten sieht der Vertrag eine Neuorganisation vor. Die Beschäftigten sind nicht mehr verpflichtet, nachmittags ab 12.15 Uhr bis zum Ende der Arbeitszeit im Büro anwesend zu sein. Sie können ihre Arbeitszeit selbstständig gestalten, solange sie ihr Wochenstundenpensum erfüllen. Außerdem bleibt der Freitagnachmittag ab 14.00 Uhr geschlossen. In diesem Zusammenhang bewertet die Fachgewerkschaft öffentlicher Dienst im AGB/CGIL die Möglichkeit der Verwendung des Essensgutscheines am Freitag bereits ab fünf Stunden Arbeit als positiv. Ebenso wird eine transparentere Handhabung der Leistungsprämien begrüßt, die von den Fachgewerkschaften stark gefordert wurde.

Abschließend erklären Augschöll und Bauhofer: „Jeder Vertrag ist das Ergebnis eines Kompromisses. Wichtig ist, ihn jetzt abzuschließen, um die Mittel für die Zulagen nicht zu verlieren. Wir werden sehen, wie er in der Praxis umgesetzt wird. Sicher werden wir uns 2025 erneut an den Verhandlungstisch setzen, um weitere Forderungen zu stellen, die in diesem Vertrag nicht aufgenommen werden konnten. Aus diesem Grund fordern wir das Land auf, ab Anfang 2025 mit den Verhandlungen zu beginnen.“

Bezirk: Bozen

Kommentare

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8 Kommentare auf "Landesverwaltung: Nach 20 Jahren steigen dank Gewerkschaften die Zulagen"


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Galantis
Galantis
Superredner
16 Tage 17 h

..die Zulagen steigen und Leistung sinkt!

Savonarola
15 Tage 14 h

@ Galantis

echt? Du kannst sicher konkrete Beispiele nennen, Ämter und Namen wollen wir hören!

Oracle
Oracle
Kinig
17 Tage 7 h

… steigen nur die Zulagen oder auch die Produktivität der Öffis?

Oracle
Oracle
Kinig
16 Tage 14 h

… also haben Gewerkschaften 20 Jahre dafür gebraucht? Also verkauft der Tschenett und Co. vor allem viel Rauch?

krokodilstraene
16 Tage 10 h

ich verstehe etwas nicht:
wenn für einen öffentlichen Job due Zweisprachigkeit vorausgesetzt wird, warum gibt es dann dafür noch eine eigene Gehaltszulage?
Für meinen Job gibt es auch einige Voraussetzungen, ich bekomme aber keinen Cent an Zulage, nur weil ich diese Voraussetzungen erfülle…

ebbi
ebbi
Kinig
14 Tage 18 h

Du bekommst aber wahrscheinlich je nach Ausbildung einen höheren Lohn. Sozusagen wird deine ins Studium investierte Zeit dann besser honoriert. Wenn du in der Privatwirtschaft arbeitest, kannst du z.B. mit dem Nachweis der Mehrsprachigkeit ein höheres Gehalt aushandeln.

Galantis
Galantis
Superredner
15 Tage 17 h

..mehr Zaster für wenig Arbeit!

Savonarola
15 Tage 14 h

die Gewerkschaften täten gut daran, sich mit den einzelnen Berufen im öffentlichen Dienst und deren Verantwortlichkeiten und strategischer Relevanz auseinanderzusetzen, anstatt auf sozialromantischer Basis im Namen einer undefinierten Gerechtigkeit oder vielleicht gar nur anhand der Anzahl der bei der eigenen Organisation eingeschriebenen Mitglieder undifferenziert Forderungen nach Zulagen zu erheben.

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