Landesregierung schafft Voraussetzungen

Lehrbefähigung: Bahn frei für den zweiten Universitären Berufsbildungskurs

Dienstag, 15. November 2016 | 17:20 Uhr

Bozen – Die Landesregierung hat heute die Voraussetzungen für die Durchführung des zweiten Universitären Berufsbildungskurses für den Erwerb der Lehrbefähigung geschaffen.

Im akademischen Jahr 2016/17 kann an der Freien Universität Bozen ein Universitärer Berufsbildungskurs eingerichtet werden, der zum Erwerb der Lehrbefähigung an für den Unterricht an den Mittel- und Oberschulen führt. Die Landesregierung hat heute auf Vorschlag von Bildungslandesrat Philipp Achammer die Bestimmungen für die Durchführung des Lehrgangs festgelegt.

“Mit dem im Juli 2015 vom Parlament in Rom erlassenen staatlichen Gesetz zur Schulreform ‘La buona scuola’ haben wir wichtige neue Kompetenzen erhalten”, erklärte heute bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung Bildungslandesrat Philipp Achammer. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass das Land im Einvernehmen mit der Universität und dem Konservatorium die fachliche und pädagogisch-didaktische Ausbildung des Lehrpersonals sowie die Modalitäten und Inhalte der entsprechenden Zulassungsprüfungen in Abweichung von den gesamtstaatlichen Bestimmungen selbst regeln kann.” Erst vor wenigen Wochen hat die Landesregierung Bestimmungen zum Masterstudiengang Bildungswissenschaften für den Primarbereich genehmigt, welche die Freie Universität Bozen und die Schulämter erarbeitet hatten. Das Land nimmt mit den nun genehmigten Beschlüssen erstmals die Ausbildung der Lehrkräfte selbst in die Hand”, betont der Landesrat, “damit können wir den lokalen Bedürfnissen besser Rechnung tragen.”

Die Landesregierung und die Freie Universität Bozen seien bemüht, diesen Gestaltungsspielraum zu nutzen, so Bildungslandesrat Philipp Achammer: “Bereits seit wenigen Monaten ist das Deutsche Schulamt für die Anerkennung von in Mitgliedsstaaten der EU erworbenen Lehrbefähigungen zum Unterricht an den deutschen oder ladinischen Schulen zuständig. Der von der Landesregierung heute gefasste Beschluss ist ein weiterer wichtiger Schritt, die neuen Befugnisse des Landes im Bildungsbereich mit Inhalten zu füllen.

So wurden mit dem heutigen Beschluss auch die Zahl der Studienplätze, die Zulassungstitel, die Modalitäten, das Auswahlverfahren und die Zusammensetzung der Prüfungskommission festgelegt. Zur Verfügung stehen 160 Ausbildungsplätze für deutschsprachige Bewerberinnen und Bewerber und 14 für ladinische. Das Auswahlverfahren wird sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammensetzen, so dass sowohl das theoretische Wissen, als auch die kommunikativen, sozialen und sprachlichen Kompetenzen bewertet werden können.

Von: luk

Bezirk: Bozen