Von: mk
Bozen – Für Südtirols Betriebe werden die Spielräume für den Erhalt eines Lohnausgleichs immer enger. Gerade im Winter haben viele Gebiete in Südtirols Tälern keine Möglichkeit, Arbeiten durchzuführen.
Die Problematik besteht bereits seit geraumer Zeit. Letzthin hat das nationale Institut für soziale Fürsorge (INPS) immer wieder Anträge von Südtiroler Unternehmen – trotz ausführlicher Dokumentation – auf den Lohnausgleich abgelehnt. Beim Lohnausgleich handelt sich um eine Unterstützungsmaßnahme für Betriebe, die sie beanspruchen können, um den Arbeitnehmern ein Ersatzeinkommen der Entlohnung zu sichern, auch wenn sie zum Beispiel aufgrund von winterlichen Verhältnissen und Temperaturen, Arbeiten nicht durchführen können.
Den Vertretern von Südtirols Baubrache stößt diese Vorgehensweise sauer auf. „Leider ist es bei uns in Südtirol so, dass gerade im Winter in vielen Tälern oder in höher gelegenen Gebieten nicht gearbeitet werden kann. Mit der Argumentation, dass die Anträge bei vorhersehbaren Wettereignissen nicht zulässig sind, können unsere Betriebe nicht leben“, zeigt sich Martin Gebhard, Obmann der Baumeister und Maurer im lvh verärgert. Der lvh befürchtet, dass in Zukunft Lohnausgleichsanträge für längere Zeiträume von der INPS überhaupt nicht mehr akzeptiert werden. Durch die Ablehnung von Anträgen auf Lohnausgleich laufen Unternehmen Gefahr, dass sie ihre Mitarbeitenden nicht mehr bezahlen können und entlassen müssen.
Ebenso wenig Verständnis für die aktuelle Situation zeigt lvh-Baugruppenobmann Markus Bernard: „Das ganze Jahr zahlen unsere Betriebe in die INPS ein. Darum sollten wir auch verlangen können, dass diese Gelder vernünftig und wo erforderlich eingesetzt werden. Insbesondere die kleinen Betriebe müssen die Möglichkeit auf den Lohnausgleich haben, ansonsten drohen Massenentlassungen, da sie sich den Ausfall nicht länger leisten können. Da wir ohnehin Schwierigkeiten haben, Fachleute zu finden, kann es kaum sinnvoll sein, wenn wir diese nur noch saisonal einstellen.“
Nun soll ein technischer Tisch eingerichtet werden, wo öffentliche Auftraggeber, INPS und Arbeitgeberverbände gemeinsam nach Lösungen suchen.