Von: ao
Bozen – Der Rat des Südtiroler Handwerks traf sich kürzlich, um zwei für das Handwerk bedeutende Themen zu diskutieren: das zukünftige Landesgesetz für Raum und Landschaft und die Investitionsbeihilfen durch Wettbewerbsverfahren.
Für das Südtiroler Handwerk ist das zukünftige Urbanistikgesetz aktueller denn je. Im Rahmen der letzten Sitzung des Rates des Südtiroler Handwerks im lvh wurde heftig darüber diskutiert. Ganz klar brachten die anwesenden Funktionäre ihre Bedürfnisse für lokale Rahmenbedingungen vor. Dazu zählt in erster Linie die Möglichkeit der Ansiedlung von Betrieben ohne Verteuerungen. „Aufgrund von Standortnachteilen sind Kleinbetriebe bereits einem harten Wettkampf ausgesetzt. Sie tragen zum konstanten Wirtschaftswachstum und zur innovativen Weiterentwicklung unseres Landes bei und sollten daher gefördert und nicht ausgebremst werden“, bringt es lvh-Präsident Gert Lanz auf den Punkt. Entsprechend hat sich der Rat auch gegen den Werteausgleich ausgesprochen, welcher der Befürwortung zur Einführung einer neuen Steuer gleichkommen würde.
Laut den lvh-Funktionären sollten Betriebswohnungen ohne Einschränkungen Bestandteil der Raumordnungsreform sein, zumal sich Arbeit und Familienleben gerade in kleinen Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben nicht trennen lassen. Damit dem Generationenthema Rechnung getragen wird, sollten Dienstwohnungen im Gewerbegebiet auch für Mitarbeiter und Lehrlinge errichtet werden können. „Gerade in Hinblick auf den Fachkräftemangel und die Attraktivitätssteigerung der praktischen Ausbildung sollten wir die Idee von Dienstwohnungen für Mitarbeiter nicht außer Acht lassen“, erklärt Lanz.
Fördermittel im Handwerk nach wie vor entscheidend
Die Investitionsbeihilfen mittels Wettbewerbsverfahren wurden vom Handwerk sehr gut aufgenommen: Von den insgesamt 571 eingereichten Ansuchen stammen 392 von Handwerksbetrieben. Zugelassen wurden vor allem Gesuche um Förderbeiträge in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten, da für diese Kriterien die meisten Punkte vergeben worden sind. „Unterstützungen in Form von Kapitalbeiträgen stellen für viele Betriebe ein gutes Förderinstrument dar. Der lvh hat sich von Anfang an dafür eingesetzt, dass das Land die Kriterien so definiert, dass möglichst viele Handwerksunternehmen in den Genuss der Förderungen kommen können. Die große Welle der Gesuche hat gezeigt, dass die Mittel für die Direktförderungen noch weiter aufgestockt werden sollten“, sagt der lvh-Verbandspräsident.
Im Rahmen der Sitzung wurden die neuen Kriterien für die Investitionsbeihilfen für 2018 vorgestellt, die laut lvh einige wichtige Punkte beinhalten sollten. So zum Beispiel eine getrennte Rangordnung für das produzierende Gewerbe, Dienstleistungen und Bau sowie Handel, eine Schwerpunktförderung nach Wirtschaftssektoren (z.B. Digitalisierung), Basispunkte für Neugründer bzw. Nahversorger, den Ausschluss vom Wettbewerb für zwei Jahre von jenen Betrieben, die bereits 2017 in den Genuss einer Förderung gekommen sind, die Verlängerung der Einreichefrist von Anfang 2018 bis Ende Mai 2018, um mehr Zeit für die Umsetzung der Investition zu schaffen und einige mehr.
Lanz möchte die Betriebe auch ermutigen, die bereitstehenden Gelder für Innovationsprojekte abzuholen. „Zahlreiche neue Ideen und Produkte entstehen im Handwerk während der täglichen Arbeit. Erst in diesem Moment wird klar, dass es sich um eine bedeutende und markttaugliche Innovation handeln könnte“, erläutert Lanz. Damit soll zukünftig möglich sein, Förderansuchen nicht nur vor der Umsetzung einer Idee zu stellen, sondern auch während der bereits in Gang gesetzten Entwicklung. Die lvh-Funktionäre plädieren hier auch an die Sensibilität der Beamten, direkt angewandte Entwicklungen als sinnvolle und effiziente Marktpotentiale zu erachten.