Zugriff auf Dokumente der Kinder

Mehr als die Hälfte gibt Einwilligung: EGA-Nutzung in Südtirol steigt

Donnerstag, 27. August 2026 | 10:28 Uhr

Von: Lukas Unterkofler

Bozen – Verschreibungen, Befunde, Laborergebnisse oder Arztbriefe hat man mit der Elektronischen Gesundheitsakte (EGA) jederzeit griffbereit auf dem Smartphone oder Computer. Immer mehr Südtirolerinnen und Südtiroler nutzen diesen digitalen Dienst, um auf ihre Gesundheitsdaten und medizinischen Dokumente zuzugreifen und auch selbst Gesundheitsdokumente hochzuladen.

“Die EGA gibt Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen und sicheren Zugang zu ihren Gesundheitsinformationen. Sie stärkt die Eigenverantwortung und erleichtert gleichzeitig die Kommunikation im Gesundheitswesen”, sagt Gesundheitslandesrat Hubert Messner. “Durch sie können die Vorteile des digitalen Gesundheitsdienstes genutzt und wichtige Dokumente jederzeit abgerufen werden”, erklärt Messner. Allerdings können Ärztinnen bzw. Ärzte, Apothekerinnen bzw. Apotheker und andere Gesundheitsfachkräfte Dokumente nur dann einsehen und für die Behandlung nutzen, wenn der Konsultation aktiv zugestimmt wurde.

Zum 5. August 2026 haben 51,20 Prozent der 540.186 im Landesgesundheitsdienst eingeschriebenen Personen ihre Einwilligung zur Konsultation der EGA abgegeben. Zu Jahresbeginn lag dieser Anteil noch bei 43,87 Prozent. Die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer steige damit kontinuierlich, zeigt sich Messner zufrieden.

Vertretung für minderjährige Kinder beantragen

Minderjährige können nicht selbst auf ihre EGA zugreifen. Eltern bzw. Personen, welche das elterliche Sorgerecht innehaben, können jedoch über ihre eigene EGA die Akte des eigenen minderjährigen Kindes einsehen. Dafür muss vorher online eine Vertretung beantragt werden. Dies erfolgt über den Dienst “Vertretung” auf myCIVIS oder direkt in der eigenen EGA über das “Persönliche Profil”. Nach erfolgreicher Abgabe einer Eigenerklärung und erneuter Anmeldung in der EGA kann der Elternteil, welcher dies online gemacht hat, in seiner EGA rechts oben auf den eigenen Namen klicken, aus dem erscheinenden Menü die Option “Für jemand anderen arbeiten” auswählen und dann die Steuernummer des minderjährigen Kindes anklicken, auf dessen EGA man zugreifen möchte.

Einwilligung zur EGA bereits abgegeben?

Wer die Einwilligung zur Konsultation der eigenen EGA noch nicht abgegeben hat, kann das Einverständnis einfach online in der EGA selbst erteilen oder auch bei den Verwaltungsschaltern der Gesundheitssprengel und Krankenhäuser, bei Hausärztinnen bzw. -ärzten und Kinderärztinnen bzw. -ärzten freier Wahl sowie in den Apotheken. Der Zugang erfolgt über SPID, die elektronische Identitätskarte (CIE) oder die aktivierte Bürgerkarte. Alle Informationen zur Anmeldung und Nutzung der Elektronischen Gesundheitsakte gibt es im Web unter https://gesundheit.provinz.bz.it/de/elektronische-gesundheitsakte-ega.

Bezirk: Bozen

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