Gesetz in der Lombardei sorgt auch in Südtirol für Gesprächsstoff

Mit dem geliebten Haustier im Grab vereint

Sonntag, 24. Februar 2019 | 11:59 Uhr

Bozen – Mit Wuffi oder Mieze ins gemeinsame Grab: Was zunächst etwas ungewöhnlich anmutet, ist nun in der Lombardei per Regionalgesetz geregelt, berichtet die Sonntagszeitung „Zett“.

Nach dem Willen des Verstorbenen oder auf Antrag des Erben hin kann das geliebte Haustier nach vorheriger Einäscherung in einem eigenen Behältnis in der Grabstätte des Toten beigesetzt werden.

Fotos oder Namen der Tiere dürfen aber nicht auf den Grabsteinen aufscheinen.

Der „Südtiroler Tierfreundeverein“ kann dem Gesetz einiges Positives abgewinnen. Dem Gesetz in der Lombardei nicht negativ gegenüber steht auch Martin M. Lintner, Professor für Moraltheologie an der Philosophisch-Theologischen Hochschule in Brixen.

Mehr dazu lest ihr in der heutigen Sonntagszeitung „Zett“!

Von: luk

Bezirk: Bozen