EVZ verrät, was ihr tun könnt

Nachwehen des Black Friday?

Freitag, 29. November 2024 | 08:05 Uhr

Von: mk

Bozen – 29. November – ihr habt etwas gekauft und seid jetzt nicht mehr sicher, ob dies tatsächlich die richtige Entscheidung war? Es ist normal, dass nach dem Kaufrausch Zweifel aufkommen. Dank des von der EU zugesicherten Rücktrittsrechts (auch Widerrufsrecht genannt) kann von den meisten Online-Käufen innerhalb von 14 Tagen zurückgetreten werden. Um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und ein unerwünschtes Produkt zurücksenden zu können, ist es jedoch wichtig, die Bedingungen zu kennen, unter denen dieses Recht in Anspruch genommen werden kann. Darauf macht das Europäische Verbraucherzentrum Italien mit Sitz in Bozen aufmerksam.

Das Rücktrittsrecht

·  Gilt nur für Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge:

Das Rücktrittsrecht gilt für Verträge, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden, wie z. B. Online-Käufe. Es ist nicht anwendbar auf Käufe, die direkt in einem Geschäft getätigt wurden, auch wenn einige Geschäfte ihren Kundinnen und Kunden freiwillig ein Rückgaberecht einräumen.

·  14-Tage-Frist:

Um von diesem Recht Gebrauch zu machen, muss man Online-Händler innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware über ihre Rücktrittsabsicht informieren. Bei Haustürverkäufen oder Werbeveranstaltungen (sog. Kaffeefahrten) verlängert sich die Rücktrittsfrist auf 30 Tage. Sollte das Unternehmen es verabsäumen, Kunden über das Rücktrittsrecht zu informieren, verlängert sich die 14-tägige Frist um zwölf Monate.

·  Mitteilung des Rücktrittsrechts:

Ihr könnt die Entscheidung zum Rücktritt z. B. per E-Mail mitteilen, ohne dabei einen Grund anzugeben. Es ist jedoch ratsam, ein Kommunikationsmittel zu verwenden, das es ermöglicht, das Datum zu belegen.

·  Rückgabe und Rückerstattung:

Da einige Online-Shops vorgefertigte Rücksendeetiketten vorsehen, ist es sinnvoll, die Rückgabebedingungen der Händler zu beachten. Die Rückgabe muss, sofern vom Verkäufer nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen nach der Rücktrittserklärung erfolgen. Das Produkt muss unbeschädigt sein, und wenn es probiert oder getestet wurde, darf dies seinen Wert nicht mindern, da ansonsten die rückerstattete Summe reduziert werden kann. Das Unternehmen ist verpflichtet, den Verbraucherinnen und Verbrauchern innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rücktrittserklärung den Kaufpreis zu erstatten. Es kann die Beträge jedoch zurückhalten, bis der Nachweis der Rücksendung der Ware erbracht wurde.

·  Mögliche Rücksendekosten

Im Allgemeinen sind die Kosten für die Rücksendung von den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu tragen, sofern das Unternehmen nichts anderes angibt. Einige Geschäfte bieten die kostenlose Rücksendung auf freiwilliger Basis an. Daher sollte man immer die spezifischen Rückgabebedingungen prüfen.

Ausnahmen vom Rücktrittsrecht

Einige Produkte können im Rahmen des Rücktrittsrechts nicht zurückgegeben werden, dazu gehören:

·  personalisierte oder maßgefertigte Produkte;

·  unversiegelte Gesundheits- oder Hygieneprodukte: Aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen können diese Produkte nach dem Öffnen nicht mehr zurückgegeben werden;

·  digitale Inhalte, die bereits heruntergeladen wurden oder zugänglich sind;

·  Tickets für Veranstaltungen und Buchungen: Dienstleistungen, die an ein bestimmtes Datum gebunden sind, wie Reisen, Tickets , Hotelreservierungen oder Autovermietungen, sind vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen.

„Ein Produkt kann auch nach Ablauf der 14-tägigen Frist zurückgegeben werden, wenn es fehlerhaft ist“, erinnert Maria Grazia Pisanò, Direktorin des Europäischen Verbraucherzentrums Italien. „Die Rabatte während des Black Friday berühren nicht die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher, einschließlich des EU-weit gültigen Rechts, ein konformes Produkt zu erhalten. Wenn sich ein Produkt als fehlerhaft erweist, hat man das Recht auf Nachbesserung, Ersatz oder Rückerstattung, wenn die ersten beiden Rechtsmittel nicht zur Verfügung stehen. Es ist wichtig, dieses Recht in Anspruch zu nehmen, da einige Geschäfte versuchen könnten, es aufgrund der von ihnen gewährten Rabatte zu verweigern“, informiert die Direktorin des EVZ Italien.

„Der Black Friday kann eine gute Gelegenheit sein, Geld zu sparen, er kann aber auch zu unnötigen Impulskäufen führen“, fügt Stefano Albertini, Koordinator des EVZ – Büro Bozen, hinzu. „Glücklicherweise garantiert die EU den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Rücktrittsrecht, das sie vor übermäßigem kommerziellen Druck schützt und ihnen die Möglichkeit gibt, ihre Einkäufe zu überdenken.“

Wenn man Zweifel in Bezug auf die eigenen Rechte oder Schwierigkeiten bei einer Rückgabe hat, kann man sich an das Europäische Verbraucherzentrum Italien wenden. Wer mehr wissen will, kann außerdem auf dem Instagram-Kanal des EVZ die neue Folge der Kolumne „Consuma Talk“ verfolgen, die anlässlich des Black Friday gesendet wird.

Kontakt:

Das Europäische Verbraucherzentrum Italien ist von Montag bis Freitag unter den folgenden Telefonnummern erreichbar: 0471 980939 (Büro Bozen) und 06.44238090 (Büro Rom).

E-Mail: info@euroconsumatori.org (Büro Bozen)
info@ecc-netitalia.it, ufficio.stampa@ecc-netitalia.it (Büro Rom)

Internetseite:
www.euroconsumatori.org (Büro Bozen)
www.ecc-netitalia.it (Büro Rom)

Bezirk: Bozen

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