Von: luk
Bozen – Die neue Regelung der Gemeindenfinanzierung stand im Mittelpunkt eines Treffens des Baukollegiums mit dem Präsidenten und Direktor des Gemeindenverbandes, Dominik Oberstaller und Benedikt Galler.
Für die 116 Südtiroler Gemeinden stehen künftig pro Jahr knapp 500 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt zur Deckung der laufenden Ausgaben, aber auch für Investitionen zur Verfügung. Die Regelung gilt für zehn Jahre bis 2036, wodurch somit insgesamt rund 5 Milliarden Euro bereitgestellt werden.
Wie der Präsident des Gemeindenverbandes Dominik Oberstaller erklärte, erlaubt es die neu aufgestellte Gemeindenfinanzierung, dass die Gemeinden in Zukunft – über verschiedene Wege –mehr Geldmittel für notwendige Investitionen erhalten: „Wichtig ist dabei, dass es bei 116 Gemeinden auch 116 Realitäten mit unterschiedlichen Bedürfnissen gibt, die beachtet werden müssen.“
„Die Gemeinden können somit weiterhin, auch nach dem Ablauf des PNRR, notwendige Investitionen tätigen. Damit wird Zukunft geschaffen. Nicht zuletzt garantiert die Finanzierung Aufträge für die Bauunternehmen vor Ort und sichert somit Arbeitsplätze. Wichtig in diesem Sinne ist, dass – wie auch vom Vergabegesetz vorgesehen und auch in Vergangenheit vielfach erfolgt – lokale Unternehmen in der Ausschreibungsphase berücksichtigt bzw. zur Angebotsabgabe eingeladen werden“, so der Präsident des Baukollegiums, Christian Egartner.
Einig war man sich, dass damit ein wichtiger Schritt für die Zukunft und die nachhaltige Entwicklung der Gemeinden vor Ort gesetzt wurde. „Entscheidend ist nun, dass sich die Gemeinden frühzeitig über die neuen und vielfältigen Möglichkeiten informieren und dieses Angebot annehmen“, so Oberstaller und Egartner.




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