Bozen und Leifers

Neues zu den Recyclinghöfen

Freitag, 22. Mai 2020 | 22:54 Uhr

Bozen/Leifers – Ab Montag, den 25. Mai 2020 wird der Zugang zum Bozner und zum Leiferer Recyclinghof nicht mehr nach Wohnviertel gestaffelt erfolgen: Beide Strukturen werden an allen Öffnungstagen allen Bürgerinnen und Bürgern der jeweiligen Gemeinde zur Verfügung stehen.

In den ersten paar Wochen nach der Wiedereröffnung hat der Bozner Recyclinghof über 5.000 Kunden empfangen – drei Mal so viele wie normalerweise. Diesen großen Andrang hat man auch erwartet, deshalb war der Zutritt von Anfang an nach Wohnviertel gestaffelt. Auch in Leifers wurde der Zugang aus diesem Grund ähnlich geregelt.

Nun soll man aber langsam wieder zur Normalität zurückkehren: Ab Montag, den 25.05.2020 können alle BürgerInnen der jeweiligen Gemeinde, unabhängig von ihrem Wohnviertel, an allen Öffnungstagen zum Recyclinghof gehen. Doch eine wichtige Regel bleibt weiterhin bestehen: Maske und Handschuhe sind Pflicht, alle die ohne diese Schutzausrüstung kommen, können immer noch abgewiesen werden.

Hier die Öffnungstage der zwei Recyclinghöfe:

Bozen: Montag bis Freitag von 8.00 bis 19.00 Uhr (letzter Eintritt um 18.45 Uhr); am Wochenende geschlossen.

Leifers: Montag: 7.30 – 12.30 Uhr; Dienstag: 12.00 – 18.00 Uhr; Mittwoch: 7.30 – 12.30 Uhr; Donnerstag und Freitag: 7.30 – 13.30 Uhr; am Wochenende geschlossen.

Hier nochmal die Ratschläge, die man befolgen soll:

·         Eine Identitätskarte oder die letzte Abfallrechnung mitnehmen (damit der Wohnsitz in der Gemeinde Bozen beziehungsweise Leifers nachgewiesen werden kann) oder die Konvention (gilt nur für Unternehmen);

·         Handschuhe und Mund-Nase-Abdeckung tragen; die Art der Handschuhe (Gummihandschuhe, Textilhandschuhe, Gartenhandschuhe) ist dabei egal – wichtig ist nur dass keine Oberflächen mit bloßen Händen berührt werden;

·         Die Abfälle vorher sortieren, um die Entladung vor Ort zu beschleunigen;

·         Da die Abfälle (auch Sperrmüll) selbständig, also ohne Hilfe der SEAB-Angestellten, entladen werden müssen, dürfen in den Autos zwei Personen (im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen) sein;

·         Während der Wartezeit im eigenen Wagen bleiben und immer mindestens einen Meter Abstand von anderen Personen halten.

 

Von: bba

Bezirk: Bozen, Überetsch/Unterland