Von: luk
Bozen – Die Zentraldirektion des NISF/INPS hat alle Zweifel beseitigt: Das Pflegegeld zählt im Sinne des Zuganges zu den Leistungen des Institutes nicht als Einkommen.
Soziallandesrätin Martha Stocker zeigt sich erleichtert: „Dank mehrfacher Interventionen hat man in Rom diese Position nun endgültig geklärt und kann Entwarnung geben.“ Da das Pflegegeld eine Zusatzleistung ist, die es nur in Südtirol gibt, war der Status unklar. Das Argument, dass die staatliche „Begleitzulage“, wenn auch im Betrag niedriger, dieselbe Funktion wie das Pflegegeld hat und nie als Einkommen berücksichtigt wurde, wurde aus der Sicht des NISF/INPS bisher nicht geteilt, weshalb es über die Jahre hinweg immer wieder Streitfälle gegeben hat.
Mit der endgültigen Entscheidung der Zentraldirektion des NISF/INPS ist die Situation nun klar: Das Gutachten des Sozial- und Arbeitsministeriums aus dem Jahr 2016 wird vom Institut übernommen und somit zählt das Pflegegeld nicht als Einkommen.
Alle noch ausstehenden Rekurse bei der zuständigen Kommission des NISF/INPS sind damit hinfällig, und speziell für Rentner ist dies eine gute Nachricht. Künftig können demnach all jene, die Pflegegeld beziehen oder bezogen haben, sicher sein, dass dieses nicht als Einkommen für den Zugang zu den Sozialrenten gewertet wird.
Rentnergewerkschaften erfreut
„Ein Akt der Gerechtigkeit. Das Pflegegeld des Landes ist nun den staatlichen Fürsorgeleistungen gleichgesetzt und zählt nicht zum besteuerbaren Einkommen“ so die Rentnergewerkschaften von Cgil-Agb, SgbCisl, Uil-Sgk und Asgb. Es wurde aufgrund einer ministeriellen Entscheidung nicht nur verfügt, dass die als Pflegegeld bezogenen Beträge vom Einkommen auszuklammern sind, sondern auch, dass die entsprechenden, den betroffenen Rentnerinnen und Rentnern übermittelten Aufforderungen des INPS auf Rückzahlung annulliert werden.
Dank des gemeinsamen Einsatzes der lokalen und gesamtstaatlichen Gewerkschaften und des Zusammenspiels von lokalen Institutionen, dem INPS auf Landes- und auf regionaler Ebene sowie Parlamentarierin Luisa Gnecchi sei ein wichtiges Ergebnis erzielt worden, zeigen sich die Rentnergewerkschaften erfreut. „Es beweist, dass die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren, obwohl sie Träger unterschiedlicher Interessen sind, zu positiven Ergebnissen führen kann.“
„Die Treffen mit der Landesabteilung Gesundheitswesen, der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung und dem INPS haben sich über zehn Monate hingezogen, doch nun ist es uns gelungen, die Weisung des INPS abzuändern, wonach das Pflegegeld in der Einkommenserklärung RED angeben werden müsse. Diese stand im Gegensatz zu den nationalen Bestimmungen, die sämtliche staatliche und regionale Fürsorgeleistungen zugunsten von pflegebedürftigen Personen von der Einkommenserhebung ISEE ausnehmen, und hätte viele Rentner in Südtirol benachteiligt“, so die Rentnergewerkschaften.