Von: luk
Bozen – Ab kommenden Montag, 22. Februar wird die Betreuungs- und Bildungstätigkeit in Präsenz in Südtirols Kleinkindbetreuungseinrichtung en, Kindergärten und Schulen ausgesetzt. Voraussichtlich gilt diese Aussetzung bis Freitag, 28. Februar, wie in der Verordnung Nr. 8 (Dringlichkeitsmaßnahme) des Landeshauptmannes 17. Februar 2021 festgelegt. Für die Gemeinden Meran, St. Pankraz, Riffian und Moos in Passeier gilt die Aussetzung dieser Tätigkeiten bis Freitag, 5. März 2021.
Für Familien, in denen zumindest ein Elternteil oder Erziehungsverantwortliche in essentiellen Diensten oder systemrelevanten Berufen tätig ist und die keine andere Möglichkeit zur Betreuung der Kinder nutzen können, gibt es wiederum einen Basis- bzw. Notdienst. Dafür müssen die Eltern von Kindergarten- und Schulkindern innerhalb heute, Donnerstag, 18. Februar um 24 Uhr die Anmeldungen an die Direktion bzw. Leitung der vom Kind besuchten Bildungseinrichtung geschickt werden. Eltern von Kleinkindern melden ihr Kind ebenfalls direkt bei der Trägerkörperschaft (Sozialgenossenschaft oder Gemeinde) an, hier gibt es keinen Anmeldeschluss, die Kinder können bei Bedarf unmittelbar angemeldet werden.
Anrecht auf den Dienst haben Eltern, die in einem der folgenden Bereiche tätig sind: Dienste des Gesundheitswesens, soziale und soziosanitäre Dienste, Ordnungs- und Rettungskräfte, Personennahverkehr und Postdienst, Bevölkerungsschutz, Handel von Lebensmitteln oder Gütern des täglichen Bedarfs, Apotheken und Parapharmazien, pädagogische Fachkräfte, Lehrpersonen, Kleinkindbetreuerinnen und Mitarbeitende für Integration, welche pädagogische Begleitung oder Unterricht in Präsenz leisten.
Auch wenn sich eine Familie in einer nachweislich schwierigen sozialen Situation befindet oder das Kind eine Behinderung gemäß Gesetz 104/92 aufweist, kann das Kind oder Jugendliche zum Dienst angemeldet werden. Neu ist, dass Kinder auch für einzelne Tage angemeldet werden können, falls die Betreuung aus Arbeitsgründen nicht jeden Tag benötigt wird.
Das entsprechende Formular für Kindergarten und Schule ist im neuen Bürgernetz www.civis.bz oder auf den Landeswebeseiten der Deutschsprachigen Schule abrufbar. Dasselbe gilt für die italienischsprachige Schule und für den ladinischen Bildungsbereich. Formulare für die Kleinkindbetreuung sind direkt beim Anbieter erhältlich und wurden den Eltern bereits zugeschickt. Für alle Einrichtungen gilt, dass die ausgefüllten Formulare direkt an die Leitung bzw. Direktion geschickt werden. Das Mitschicken einer Ausweiskopie ist nicht nötig. Auch muss das Original-Formular nicht unterschrieben werden.