Onlineshopping

Nur 41 Prozent der Webshops in der Region informiert Verbraucher korrekt über ihre Rechte

Samstag, 06. April 2019 | 08:14 Uhr

Von: mk

Bozen – Das “Shoppen” im Internet gehört mittlerweile zum Alltag: 2018 haben 47 Prozent der Südtirolerinnen und Südtiroler zwischen 16 und 74 Jahren mindestens einmal Waren oder Dienste im Internet gekauft, mit einer durchschnittlichen Ausgabe von rund 85 Euro im Monat, wie das Landesstatistikinstitut ASTAT bekannt gegeben hat. Zum Schutz der Verbraucher hat die Europäische Union die ODR-Plattform (online dispute resolution) zur Online-Streitbeilegung eingerichtet. Doch leider informieren nur 41,2 Prozent der jüngst von der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) überprüften Webshops die Verbraucherinnen Und Verbraucher über diese Möglichkeit.

Onlinekäufe können mit so einigen Fallstricken aufwarten und für die Käufer ist es nicht immer einfach, die eigenen Rechte geltend zu machen. Eine Möglichkeit stellt die Plattform zur Online-Streitbeilegung dar, welche eigens von der Europäischen Kommission eingerichtet wurde. Die EU-Regelungen verpflichten Online-Händler, ihre Kundinnen und Kunden über die Existenz dieser Plattform zu informieren und auf den Webshops direkt den Link anzugeben, unter welchem die Verbraucherinnen und Verbraucher direkt Beschwerde einreichen können.

Doch leider befolgen nur wenige Händler diese Auflagen. Eine Stichproben-Untersuchung der VZS im März 2019, bei der knapp 250 Online-Shops in Südtirol und im Trentino unter die Lupe genommen wurden, zeigt: Nur 103 von 250 Shops informieren die Verbraucher korrekt über die ODR-Plattform – die restlichen 58,8 Prozent der Shops geben gar keine Information über die Verbraucherrechte. „Die Situation ist durchaus als gravierend zu bezeichnen, vor allem wenn man bedenkt, dass die Pflicht seit 2016 besteht!“, betont die VZS.

Die Information ist vor allem im benachbarten Trentino mehr als lückenhaft: Dort sinkt der Anteil der transparent informierenden Webshops auf 9,3 Prozent. Etwas besser fahren Verbraucherinnen und Verbraucher, die in Südtirol online kaufen: Dort informieren 57,9 Prozent der Webshops korrekt über Verbraucherrechte.

Im Vergleich zu 2016 hat sich die Situation aber merklich verbessert – auch dank des fortwährenden Monitorings der Verbraucherzentrale in Zusammenarbeit mit den Handelskammern von Bozen und Trient. „Dennoch muss deutlich mehr informiert werden, bevor eine wirksame Durchsetzung der Verbraucherrechte gewährleistet werden kann. In diesem Sinne ist sicherlich ein Eingriff der Regulierungsbehörden und sonstigen Stellen notwendig, auch im Hinblick auf die stetigen Zuwächse beim Online-Shopping“, erklären die Konsumentenschützer. Die VZS wird in dieser Hinsicht bei den zuständigen Ansprechpartnern intervenieren, und auch die Ergebnisse der Stichprobenuntersuchung vorlegen.

So macht ihr eure Rechte beim Online-Shopping geltend!

Über das Portal www.onlineschlichter.it kann man einen Streitfall aus Online-Käufen von Gütern oder Dienstleistungen zur außergerichtlichen Schlichtung einreichen. Das Verfahren ist zum einen gänzlich online abwickelbar, und ist für die Verbraucher und Unternehmen vollständig kostenlos.

Die Schlichterinnen und Schlichter versuchen, nach einer Vorabkontrolle der eingereichten Fälle, eine Einigung zwischen den Parteien für die Lösung des Streitfalls zu erzielen.

Weitere Informationen zu Online-Käufen, zu den Verbraucherrechten im Internet und zur außergerichtlichen Beilegung der Streitfälle finden sich auf www.verbraucherzentrale.it und auf dem Portal des Onlineschlichters www.onlineschlichter.it.

Bezirk: Bozen