Corona-Notstand

Öffentliche Bedienstete: GS verweist auf Ungleichbehandlung

Mittwoch, 18. März 2020 | 17:31 Uhr

Bozen – Das Gesetzes-Dekret des Ministerpräsidenten vom 2. März 2020, Nr. 9, regelt die dringenden Maßnahmen zugunsten von Familien, Arbeitnehmern und Betrieben im Zusammenhang mit dem Notstand Covid-19. Art. 19 Absatz 3 legt darin fest, dass die Abwesenheitszeiten der öffentlichen Angestellten gesetzlich als geleistet gelten. Darauf macht Klaus Lafogler von der Gewerkschaft der Landesbediensteten aufmerksam.

Das bedeutet: Für jenes Personal, welches die Arbeitsleistung weder am Arbeitsplatz noch als flexibles Arbeitsmodell bzw. Smart Working erbringen kann, gelten diese Zeiträume als geleistet. Die Abwesenheiten vom Dienst dürfen also nicht zulasten der Angestellten gehen.

Das Rundschreiben des Generaldirektors Nr. 4 vom 11. März 2020 („Zusätzliche organisatorische Maßnahmen und Handlungsanweisungen zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-2019 und den Schutz der öffentlichen Gesundheit in den Büros und Einrichtungen der Südtiroler Landesverwaltung“) regelt unter Absatz e) die An- und Abwesenheiten der Bediensteten. Damit werden die Vorgesetzten angehalten, vorrangig Resturlaub aus dem Vorjahr und/oder Zeitausgleich, Elternzeit und sogar bereits an gereiften Urlaub des laufenden Jahres zu genehmigen – natürlich vorausgesetzt unter der Bedingung, dass agile Arbeitsmodelle bzw. „Smartworking“ für das Personal nicht möglich sind.

Genau darin aber für die Gewerkschaft der Landesbediensteten GS der Hund begraben. Denn während Smartwork für viele öffentliche Bedienstete in der Verwaltung oder in den Schulsekretariaten möglich ist, können andere Berufskategorien davon nicht Gebrauch machen. Daraus folgt, dass beispielsweise Schulwartinnen und Schulwarte oder aber Straßenwärter gezwungen werden, mit in diesem Jahr an gereiften Urlaub zu Hause zu bleiben.

Die Gewerkschaften haben in mehreren Schreiben an die verantwortliche Generaldirektion eine Anpassung an die staatlichen Vorgaben laut M.D. Nr. 9 vom 2. März 2020 gefordert!

„Die Antwort der Generaldirektion ist leider alles andere als zufriedenstellend, zumal auf die konkrete Fragestellung keine Antwort erfolgt ist. Die Gewerkschaftsorganisationen fordern die politischen Vertreter zum raschen Handeln, die offensichtliche Ungleichbehandlung aus dem Weg zu räumen“, erklärt Klaus Lafogler von der GS. Dies sei auch deshalb nötig, „um in einer eh schon hoch brisanten und für alle beunruhigenden Zeit unnötigen zusätzlichen Unmut unter den Bediensteten zu vermeiden“.

Von: mk

Bezirk: Bozen