Teilsieg für obersten Anwalt der Republik

Peschorn zu Signa-Entscheidung: “Das ist die Höchststrafe”

Dienstag, 13. August 2024 | 12:04 Uhr

Von: apa

Bei den wichtigsten Signa-Insolvenzen hat Finanzprokuratur-Präsident Wolfgang Peschorn einen Teilsieg errungen. “Das ist gleichsam die Höchststrafe für diejenigen, die diese Sanierungspläne betrieben und behauptet haben, dass die Gläubiger durch diesen und die so genannte Treuhandlösung mehr erhalten können als in einem Konkursverfahren”, sagte Peschorn zu den “Oberösterreichischen Nachrichten” (“OÖN”).

Während sich die Gläubiger bei Signa Prime und Signa Development für Sanierungsverfahren ausgesprochen hatten, war Peschorn für Konkursverfahren eingetreten. Das Oberlandesgericht Wien gab bei der Signa Prime und in der Vorwoche auch bei der Signa Development dem Rekurs von Peschorn statt.

Das Gericht versagte auch für die Signa Development dem Sanierungsplan inklusive Treuhandlösung die Bestätigung. Die Konsequenz wäre das von Peschorn angestrebte Konkursverfahren. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Die Signa Development kann die Entscheidung beim Obersten Gerichtshof anfechten – so wie es Signa Prime bereits getan hat.

Vorerst ändert sich für den Vorstand der Signa Development unter Markus Neurauter nichts – das Unternehmen befinde sich weiterhin in einem Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung, berichtete “Die Presse” am Dienstag. Es gebe strittige Punkte wie etwa die Rolle des Gläubigerausschusses, der im Konkursverfahren mehr zu sagen hat als bei einer Sanierung. Aber auch die Kosten für die Fortführung des Unternehmens wurden vom Gericht anders bewertet als von der Signa Development. Das Gericht begründete die Entscheidung bei der Signa Development genauso wie bei der Signa Prime unter anderem damit, dass der Sanierungsplan unerfüllbar sei.

Die Signa Development arbeite bereits an einem Revisionskurs, berief sich die Zeitung auf vorliegende Unterlagen. Dafür habe sie zwei Wochen Zeit. Insolvenzverwalterin Andrea Fruhstorfer informierte laut “Presse” am Montag die Gläubiger über das Urteil. “Sobald das ausgearbeitete Rechtsmittel der Schuldnerin vorliegt, werden wir ihnen dieses übermitteln”, kündigte sie an.

Peschorn kann dem Sanierungsverfahren nach wie vor nichts abgewinnen: “Durch dieses Vorgehen wurde bis jetzt eine transparente Aufarbeitung der Vorgänge vor der Insolvenz in einem Konkursverfahren verhindert”, sagte er zu den “OÖN”. Der oberste Anwalt der Republik habe eine vollständige Aufklärung aller Vorkommnisse bei der Milliardenpleite von Signa gefordert. Und dies sei seiner Meinung nach nur in einem Konkursverfahren möglich.

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