Von: luk
Bozen – Mehr Sachleistungen und weniger Kontrollen: Südtirols Pflegesicherung soll neue Wege gehen. Umgesetzt wird das Vorhaben in den nächsten Monaten.
Die Landesregierung hat mit ihrer Grundsatzentscheidung vom Dienstag die große Bedeutung der Pflegesicherung unterstrichen und die Absicht bekundet, an dieser wichtigen Säule des Südtiroler Sozialsystems weiterzuarbeiten. Soziallandesrätin Martha Stocker freut sich über diese künftigen Neuerungen: „Im Zentrum der Aufmerksamkeit muss das Wohlergehen der pflegebedürftigen Personen, aber auch jenes der Pflegenden stehen. Ihre Unterstützung durch Dienste und die Möglichkeit der Nutzung von Entlastungsangeboten sollen Ziel der neuen Pflegesicherung sein.“ Durch das größere Angebot an Sachleistungen könne die Unterstützung und die Entlastung der Familien in Zukunft noch besser gewährleistet werden, so Stocker. Für die Umsetzung der Neuerungen im Bereich der Pflegesicherung bedarf es nun verschiedener rechtlicher und technischer Anpassungen an die neuen Anforderungen. Dies wird noch mehrere Monate beanspruchen und voraussichtlich Ende 2017 abgeschlossen sein.
Angebot der Sachleistungen wird ausgeweitet
Künftig sollen Pflegegeldempfänger vermehrt auf Sachleistungen zurückgreifen können, allerdings nur, sofern bei der Einstufung aufgrund der Situation des Betroffenen oder der Angehörigen ein spezifischer Bedarf dafür festgestellt wird. Die Sachleistungen sollen dann durch private oder öffentliche akkreditierte Dienste erbracht werden; derzeit ist nur eine Einlösung der Dienstgutscheine beim Hauspflegedienst möglich. Das Angebot der bei der Einstufung verschreibbaren Leistungen wird mit der Neuausrichtung der Pflegesicherung nun breiter gefächert und darf auch von angemeldeten Privatpersonen erbracht werden: Essen auf Rädern, Hilfe im Haushalt, Transporte und Begleitung sind einfache, aber besonders wichtige Entlastungsangebote. Qualifizierte Angebote etwa im Bereich der Körperpflege, Beratung oder Sozialarbeit werden auch weiterhin von akkreditierten oder öffentlichen Diensten angeboten. Die Sachleistungen werden im Zuge des Einstufungsverfahrens verschrieben, sollten sie dennoch nicht in Anspruch genommen werden, werden die entsprechenden Beträge vom Pflegegeld abgezogen. Auf diese Weise soll das Pflegegeld noch zielgenauer für die bestmöglichste Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Personen eingesetzt werden.
Weniger Kontrollen, mehr Vertrauen
Die aufwändigen, nicht angekündigten Kontrollen bei Pflegegeldempfängern in der derzeitigen Form sollen nach Einführung dieser Neuerungen eingeschränkt werden, auch weil bisher nur sehr wenige Unregelmäßigkeiten festgestellt worden sind. An deren Stelle tritt eine zeitlich begrenzte Auszahlung des Pflegegeldes auf drei Jahre. Drei Monate vor Ablauf der Frist muss der Pflegegeldempfänger nach einer schriftlichen Aufforderung ein neues ärztliches Zeugnis übermitteln. Ausgenommen werden wahrscheinlich über 90-jährige Personen und Menschen mit schwerer Behinderung, deren Pflegebedarf sich kaum verringern wird. Weiterhin möglich werden die Wiedereinstufungen bleiben, aufgrund einer deutlichen Erhöhung des Pflege- und Betreuungsbedarfs. Durch die regelmäßige dreijährige Abklärung des Pflege- und Betreuungsbedarfes sollen Kontrollen fast ganz vermieden werden, außer bei Verdachtsfällen. „Durch die regelmäßige dreijährige Abklärung des Pflege- und Betreuungsbedarfes können Kontrollen fast ganz vermieden werden. Wir setzen auf das Vertrauen und sind überzeugt, dass mit dem neuen System die Pflegesicherung den pflegebedürftigen Menschen noch zielgerichteter zugute kommt“, ist Landesrätin Stocker überzeugt.