Informationen über Anerkennungsverfahren

Raiffeisen Südtirol IPS Genossenschaft: Vollversammlung beschließt Geschäftsordnungen

Montag, 08. Juli 2019 | 11:17 Uhr

Bozen – Am 14. Juni 2019 gründeten 39 Raiffeisenkassen, die Raiffeisen Landesbank AG und die RK Leasing GmbH die Raiffeisen Südtirol IPS Genossenschaft (RIPS). Die Genossenschaft hat die Aufgabe, ein institutsbezogenes Sicherungssystem für die Gründungsmitglieder einzurichten und zu führen.

Am 5. Juli trafen sich die Mitglieder der Genossenschaft im Raiffeisenhaus in Bozen zur ordentlichen Vollversammlung. Auf der Tagesordnung standen die Genehmigung der Geschäftsordnungen und eine ausführliche Information über das Verfahren zur Anerkennung als institutsbezogenes Sicherungssystem bei der Aufsichtsbehörde.

RA Alexander Gasser, RIPS-Gründungsobmann und zugleich Obmann der Raiffeisenkasse Bozen, nimmt dazu Stellung.

Herr Gasser, welche Aufgabe hat ein institutsbezogenes Sicherungssystem?

Alexander Gasser:

Ein institutsbezogenes Sicherungssystem ist eine Art Haftungsgemeinschaft. Es hat die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Instituten abzuwenden. Befindet sich ein Institut trotz Risikoüberwachung und Frühinterventionsmaßnahmen in einer Schieflage, wird es durch das Sicherungssystem gestützt. Das Sicherungssystem garantiert, dass ein Institut jederzeit alle seine Verpflichtungen erfüllen kann, insbesondere jene gegenüber seinen Kunden.

Wie kommen die Raiffeisenkassen zu einem institutsbezogenen Sicherungssystem?

Alexander Gasser:

Im Rahmen der Reform der italienischen Genossenschaftsbanken hätten sich die Raiffeisenkassen zu einer Bankengruppe mit einer Aktiengesellschaft als Spitzeninstitut zusammenschließen müssen. Eine Änderung des Reformgesetzes im Dezember 2018 erwirkte eine Sonderregelung für Südtirol, und räumte den Raiffeisenkassen die Möglichkeit ein, anstelle einer lokalen Bankengruppe ein lokales institutsbezogenes Sicherungssystem zu gründen. Die Südtiroler Raiffeisenkassen waren und sind der Ansicht, dass ein solches institutsbezogenes Sicherungssystem besser ihrer genossenschaftlichen Ausrichtung entspricht. Entsprechend teilten die Raiffeisenkassen der Aufsichtsbehörde mit, die im Gesetz vorgesehene Alternative zu nutzen und ein institutsbezogenes Sicherungssystem (IPS) einzurichten.

Wie funktioniert der Raiffeisen IPS?

Alexander Gasser:

Zur Einrichtung und Führung des Raiffeisen IPS wurde eine eigene Trägerkörperschaft gegründet, die Raiffeisen Südtirol IPS Genossenschaft. Dabei wurde bewusst die Genossenschaft als Rechtsform gewählt. Wir wollen deutlich die genossenschaftliche Ausrichtung unserer Haftungsgemeinschaft zum Ausdruck bringen. Es ist uns ein zentrales Anliegen, die Eigenständigkeit der Raiffeisenkassen aufrecht zu erhalten. Auch die genossenschaftlichen Prinzipien der Gegenseitigkeit und der Eigenverantwortung kommen dadurch besser zum Tragen.

Die Normen sehen vor, dass die Gebarung und die aufsichtsrechtlichen Kennzahlen der IPS-Mitglieder laufend überwacht werden. Dennoch wird die Raiffeisen Südtirol IPS Genossenschaft erst dann in die strategische Ausrichtung oder gar in das operative Geschäft eingreifen, wenn die Geschäftszahlen Auffälligkeiten zeigen oder sich Fehlentwicklungen abzeichnen. In solchen Fällen verfügt die Raiffeisen Südtirol IPS Genossenschaft über Interventionsmechanismen und finanzielle Mittel, um die Stabilität wieder herzustellen.

Wie werden die finanziellen Mittel bereitgestellt?

Alexander Gasser:

Nach den Vorgaben der EU-Eigenmittelverordnung für Banken muss ein IPS garantieren, jederzeit und unverzüglich seinen Verpflichtungen aus der Haftungsvereinbarung nachkommen zu können. Dazu richtet der IPS einen Sicherungsfonds mit sofort verfügbaren Finanzmitteln ein, welche von den IPS-Mitgliedern im Voraus bereitgestellt werden. Die Höhe der Finanzmittel wird auf der Basis von Stresstests errechnet, also unter Annahme von ungünstigen wirtschaftlichen Szenarios, um dadurch herauszufinden, welcher konkreter Finanzbedarf in einem solchen Falle besteht. Der Sicherungsfonds ist – wenn Sie so wollen – eine gut ausgestattete Brieftasche, um bei Bedarf, auch unter Einsatz von Geldmitteln, sofort handeln zu können.

Was wurde in der Vollversammlung beschlossen?

Alexander Gasser:

Auf der Tagesordnung der Vollversammlung stand die Genehmigung wesentlicher Geschäftsordnungen. Beispielsweise hat die Vollversammlung die Geschäftsordnung zum Sicherungsfonds und die Geschäftsordnung zu den Regeln für die Berechnung der bereitzustellenden Finanzmittel verabschiedet. Auch die Geschäftsordnung zum sogenannten IPS Stability Mechanism wurde genehmigt. Diese Geschäftsordnung regelt die laufende Überwachung der Mitglieder, deren Bewertung sowie die verschiedenen Interventionsmechanismen. Zu guter Letzt wurden die Mitglieder ausführlich über das Anerkennungsverfahren bei der Banca d’Italia informiert.

Welche weiteren Schritte stehen nun an?

Alexander Gasser:

Die Einrichtung eines IPS ist ein aufwändiges und komplexes Verfahren. Man wird in den kommenden Tagen das umfangreiche Dokumentenpaket der Aufsichtsbehörde übergeben und sich auf fachlicher Ebene austauschen. Das Ziel ist, innerhalb Ende September dieses Jahres den offiziellen Antrag um Anerkennung des Raiffeisen Südtirol IPS als institutsbezogenes Sicherungssystem für Aufsichtszwecke einzureichen. Das Antragsverfahren und der Austausch mit der Behörde werden uns voraussichtlich bis Jahresende beschäftigen. Gleichzeitig werden wir alle Abläufe und Prozeduren innerhalb der Raiffeisen IPS Genossenschaft auf den Prüfstand stellen und testen. Läuft alles nach Plan erfolgt im Jänner 2020 der operative Start unseres Raiffeisen IPS.

 

RAIFFEISEN SÜDTIROL IPS Genossenschaft (RIPS):

Obmann: Alexander Gasser (Obmann Raiffeisenkasse Bozen)
Obmann-Stellvertreter: Werner Platzer (Geschäftsführer Raiffeisenkasse Prad-Taufers)
Verwaltungsrat:
Anton Josef Kosta (Geschäftsführer Raiffeisenkasse Bruneck), Erich Ohrwalder (Obmann Raiffeisenkasse Schlanders), Martina Krechl (Geschäftsführerin Raiffeisenkasse Schlern-Rosengarten), Peter Winkler (Obmann Raiffeisenkasse Eisacktal) und Philipp Oberrauch (Obmann Raiffeisenkasse Überetsch)
Präsident Aufsichtsrat:
Fortunato Verginer (Aufsichtsrat Cassa Raiffeisen Val Badia)
Aufsichtsrat:
Florian Kiem (Aufsichtsratsvorsitzender Raiffeisenkasse Algund)
Hubert Berger (Aufsichtsratsvorsitzender Raiffeisenkasse Meran)

Von: luk

Bezirk: Bozen