Grüne Stellungnahme

Raumordnung: “Lobby verdrängt Bürger”

Freitag, 16. März 2018 | 17:39 Uhr

Bozen – Die Grünen in Südtirol nehmen eine erste Bewertung des neuen Raumordnungsgesetzes im Hinblick auf Allgemeinwohl, Lobbyinteressen, Bodenverbrauch, Landschaft und Wertausgleich vor.

“Lobby verdrängt Bürger: Von einem Partizipationsprozess, der auf die schiefe Bahn geraten ist”

“Zäh wie Kaugummi zieht sich seit dem fernen Jahr 2014 die Arbeit am LGE hin – und hat alle Interessierten erschöpft und quasi handlungsunfähig gemacht.

Wir sprachen von der „Zebrataktik“, entsprechend dem Zebra, das mit seinen vielen Streifen den Feind verwirrt, weil dessen Augen zu flimmern beginnen. So ging es all jenen, die das neue Raumordnungsgesetz in seinen unzähligen Versionen zu kommentieren versuchten.

Landesrat Theiner ist seinerseits stolz auf den „ausgedehntesten Partizipationsprozess, der je in Südtirol zu einem Gesetz gemacht wurde“ (LR Theiner im Gesetzgebungsausschuss am 12.3.2018). Wir Grünen, seit jeher VerfechterInnen von partizipativen Prozessen, haben auch diesen Ansatz anerkennend verfolgt, allerdings nur in seiner ersten Phase: Damals waren tatsächlich viele interessierte BürgerInnen angehört worden und aus diesen Wortmeldungen waren die Grundlinien des neuen Gesetzes entstanden.

Im allerersten Entwurf vom September 2016 sind noch viele Reste dieser ersten Phase zu finden. Effektiv haben UmweltschützerInnen damals ein moderat positives Urteil abgegeben und ihre Verbesserungsvorschläge zur Kenntnis gebracht. Leider waren sie damit nicht allein. Riccardo Dello Sbarba hat sich durch die „archäologischen Schichten“ der verschiedenen Entwürfe gegraben und festgestellt, wie sehr insbesondere die Vertretungen von Landwirtschaft, Tourismus und Industrie ihre Interessen unterbrachten. Die Verwerfungen deuten auf ein beeindruckendes Maß an Beeinflussung hin, die vor allem in der Vielzahl an Ausnahmebestimmungen, aber auch in einer ganzen Reihe von kleineren und größeren Zugeständnissen insbesondere an den Bauern – und Hotelierstand erkennbar sind”, so die Grünen.

 

“Nur Bauern schützen die Landschaft: Von einem Gesetzgebungsausschuss, der außer Kontrolle gerät”

“Am Montag, 12. März hat die Debatte im Gesetzgebungsausschuss begonnen. “Dabei lässt schon die Besetzung des Ausschusses durch drei LandwirtschaftsvertreterInnen der SVP und einen der Freiheitlichen eine einseitige Sicht der Dinge vermuten. Schon die Diskussion der ersten Artikel zeigt die bedenkliche Schieflage auf, die durch diese Besetzung zustande gekommen ist. Vehement verfechten die BauernvertreterInnen die Annahme, dass das Privateigentum zwingende Ausganglage für den Landschaftsschutz in Südtirol sei.

Ein kleines Beispiel ist der vehementen Widerstand von Noggler, Wurzer, Schiefer, Hochgruber Kuenzer und Sigmar Stocker, mit tatkräftiger Unterstützung von SF-Vertreter Zimmerhofer, gegen die Biotopverbunde als Landschaftsgut von besonderem Interesse. Landesrat Theiner hatte alle Hände voll zu tun, seine Leute unter Kontrolle zu halten. Nicht immer ist es ihm gelungen”, so die Grünen.

“Wenn bei den nächsten Sitzungen harte Brocken wie der Wertausgleich behandelt werden müssen, wird es nicht mehr beim Schuss vor den Bug an den Landesrat bleiben. So hat Abg. Noggler bereits angekündigt, den Besitzeranteil an der Wertausgleichszahlung weiter nach unten schrauben zu wollen und Abg. Wurzer hat klargestellt: Mehrheit ist nicht gleich Regierung”, heißt es weiter.

 

“Landschaft ohne Raum: Ein Verfassungsgut in der Hand der Lobbys”

“Die Landschaft ist durch Artikel 9 der Verfassung und durch das Europäische Landschaftsübereinkommen geschützt. Im vorliegenden Gesetzesentwurf jedoch wird der Landschaftsschutz gravierend geschwächt.

Das Gesetz von 1970 umfasste 34 Artikel, im aktuellen Gesetzesentwurf sind lediglich 7 Artikel der Landschaft gewidmet.

Gegenüber dem ersten Entwurf (September 2016) wurde die Situation durch verschiedene Änderungen deutlich verschlechtert. In der aktuellen Version (Jänner 2018) wurde etwa:

Ø  in der „Gemeindekommission für Raum und Landschaft“

à Das Vetorecht für die/den Landessachverständige/n  gestrichen. Anfangs war vorgesehen, dass die Erlaubnisbefugnis auf das Land überging, wenn ein Projekt vom Sachverständigen abgelehnt wurde und die Gemeinde dieses trotzdem weiterverfolgen wollte.

à Im Artikel zur „Gemeindekommission” wurden auch die Absätze gestrichen, die vorsahen, dass die Kommission ohne die drei Sachverständigen für Landschaft, Baukultur und Raumplanung nicht entscheidungsfähig ist. Nun kann die Kommission auch dann Entscheidungen treffen, wenn diese Mitglieder nicht anwesend sind.

Ø  Die anfänglich im ex-Artikel 13 vorgesehene neue Form des Landschaftsschutzes wurde aufgehoben. Es handelte sich dabei um eine Form des Schutzes, den das Land mittels einer „Erklärung über das besondere öffentliche Interesse“ für außergewöhnliche Landschaftsgüter anwenden konnte. Damit wurden bereits vorhandene und per Gesetz festgelegte Schutzformen ergänzt (Galasso-Gesetz, Urbani-Kodex). Vorschläge konnten vom Land, von den Gemeinden, aber auch von Vereinen und Bürgerinitiativen kommen. Diese wichtige Möglichkeit des Landschaftsschutzes wurde gestrichen”, so die Grünen.

 

“Die Mär vom verringerten Bodenverbrauch”
“Das Gesetz sollte den unverbauten Boden schützen und die urbanistische Entwicklung auf die bereits besiedelten Gebiete begrenzen (Grundsatz „Braun vor Grün“). Aber die Lage stellt sich anders dar:

Ø  Die Gemeinden legen im Gemeindeentwicklungsprogramm die Grenzen des Siedlungsgebietes fest, d.h. die bereits verbaute, aber auch die bebaubare Fläche, die aktuell noch Grünfläche ist. Das Problem dabei: Für den zukünftigen Bodenverbrauch wird keine quantitative Grenze festgelegt.

Ein Vergleich: Im neuen Raumordnungsgesetz der Region Emilia-Romagna wurde das Ziel des Nullbodenverbrauchs bis 2050 eingeführt. In der Zwischenzeit darf der Bodenverbrauch 3% der bereits jetzt verbauten Fläche nicht überschreiten. Wir Grüneschlagen vor, dieses Konzept auch für Südtirol einzuführen. Ebenso haben wir vorgeschlagen, die Ziele aus dem „Klimaplan“ des Landes zur Verringerung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen in das Gesetz aufzunehmen, um ihnen einen verbindlichen Rahmen zu geben.

Ø  Bodenverbrauch wird zugelassen, „[…] wenn er notwendig ist und es dazu keine wirtschaftlich und ökologisch vernünftigen Alternativen [..] gibt“. Das Wort „wirtschaftlich“ öffnet der Verbauung Tür und Tor, da das Bauen auf ungenutztem Grund in jedem Fall weniger kostet! Darüber hinaus ist die landwirtschaftliche Produktion vom Bodenverbrauch ausgenommen. (Artikel 17)

Ø  Aufgrund des Drucks der Lobbyinteressen wurden zahlreiche Bebauungsmöglichkeiten auch AUßERHALB des Siedlungsgebiets eingefügt. Zum Beispiel: Die Ausnahmen für die „Sondernutzungsgebiete“ (Tourismus, Industriegebiete), für mehr Baumöglichkeiten im landwirtschaftlichen Grün der geschlossenen Höfe, für Kubaturerhöhung und Kubaturverlagerung im landwirtschaftlichen Grün”, so die Grünen.

 

“Von wegen leistbares Wohnen! Es bleibt alles beim Alten” 
Der Planungsmehrwert laut Artikel 19 ist für die Erweiterungszonen vorgesehen. Die 30 Prozent, die an die Gemeinde abgegeben werden müssen, entsprechen genau der jetzigen Situation. Es ändert sich also nichts. Leider auch nicht das Problem des Wohnens zu vertretbaren Preisen.
Die viel beschworenen Wohnungen zum Landesmietzins sind nur eine unter vielen Möglichkeiten. Das jetzige System des Geförderten Wohnbaus wird gekippt: Es wird keine Enteignungen mehr geben, auch Durchführungspläne sind nicht vorgesehen. Wir schlagen einen Mehrwertausgleich von mindestens 50% vor, der an den Geförderten Wohnbau gebunden ist.

 

“Benko überall. Die Fallen der Raumordnungsvereinbarungen”

“Artikel 20 wurde immer wieder geändert: Im Entwurf vom September 2016 war vorgesehen, dass die Gemeinde zuerst den Gemeindeplan festlegen sollte und anschließend, zum Ziel der Umsetzung des Plans, Vereinbarungen mit Privaten treffen könnte. In der Version vom März 2017 wurde ein „Durchführungsplan“ hinzugefügt. Im Entwurf vom August 2017 wurde schließlich festgelegt, dass durch Abkommen mit Privaten einzelne Teile des Gemeindeplans geändert werden können. Damit sind wir wieder bei dem Manöver angelangt, das in Bozen für das Benko-Projekt angewendet wurde: Der Private wird ermächtigt, Teile der gemeindlichen Raumplanung zu gestalten”, bemängeln die Grünen.

 

Vorläufige Schlussfolgerung

“Selbst aus der Mehrheit kommen Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieses Gesetzesvorhabens. Dabei geht es nicht nur um parteiinterne Machtspiele, sondern auch um konkrete Ungereimtheiten, auf die auch der Rat der Gemeinden hinweist. Im Gesetzgebungsausschuss war daher davon die Rede, das Gesetz stufenweise in Kraft treten zu lassen, Teile sollen auch erst nach den Gemeinderatswahlen 2020 umgesetzt werden.

Wir stellen uns daneben die Grundsatzfrage: Verbessert dieses Gesetz die Raumordnung und den Landschaftsschutz in Südtirol im Vergleich zur bisherigen Regelung? Wir finden: Nein. Da der Entwurf außerdem Lücken und Unschlüssigkeiten, zum Teil sogar Widersprüchlichkeiten aufweist, wird er das jetzige Raumordnungstohuwabohu nicht ausmerzen. Die Tatsache, dass es aller Wahrscheinlichkeit nach im Herbst eine Landesregierung Kompatscher II geben wird, lässt darauf schließen, dass keine echte Gesetzesnovelle in den nächsten Jahren zu erwarten ist. Wir gehen davon aus, dass daher genau das passieren wird, was jetzt schon Sache ist: Die Raumordnung Südtirols wird weiterhin über Rekurse und Anfechtungen geregelt werden. Mit der Erschwernis, dass nun auch die Landschaft mitbetroffen ist. Ein guter Grund, zumindest zum jetzigen Stand der Dinge, gegen dieses Gesetz zu sein”, so die Grünen.

Von: luk

Bezirk: Bozen