Von: mk
Bozen – Die Gewerkschaft UIL-SGK spricht sich entschieden gegen das aktuelle Vorhaben der Dezentralisierung der staatlichen Kontrollfunktion des Rechnungshofes mit Übergabe an das Land Südtirol aus.
„In einer guten öffentlichen Verwaltung sollte das Prinzip, dass der Kontrolleur nicht mit dem Kontrollierten übereinstimmt, selbstverständlich vorhanden sein – aus dem einfachen Grund, dass es zu keinem Interessenkonflikt, kommen darf. Dies wird auch von der Antikorruptionsgesetzgebung entsprechend beanstandet und verurteilt“, erklärt die Gewerkschaft. Ebenso sei ein Übergang der eben genannten Kontrollfunktionen an die Region ausgeschlossen, da auch die Region als Institution ihrerseits dem Rechnungshof gegenüber unterworfen sei.
„Die Unterwanderung der Kontrollsektion von Seiten der Autonomen Provinz Bozen hat vor mindestens zehn Jahren begonnen: Von den 27 Planstellen sind nur sechs Stellen direkt von Rechnungshofpersonal besetzt. Bei den anderen sechs Stellen handelt es sich um Personal des Landes, das aufgrund der sogenannten ‚Abkommandierung‘ in der Kontrollsektion des Rechnungshofs tätig ist“, erklärt die Gewerkschaft.
Eine ähnliche Situation finde man bei der Staatsanwaltschaft des Rechnungshofs: „Nur ein Staatsangestellter und daneben drei Landesbedienstete und ein Regionalbediensteter, jeweils aufgrund von Abkommandierung.“
Mit dem Rechtsinstitut der Abkommandierung behält das Personal den Arbeitsvertrag des ursprünglichen Arbeitgebers – also beim Land – und bleibt dort angestellt. Dazu kommen Zulagen und Vergütungen, die auch den Staatsangestellten des Rechnungshofs ausbezahlt werden.
„Die Abkommandierungen stellen Mehrkosten für die Staatskassen dar, da das Landesgehalt – mit bereits integrierter Sonderergänzungszulage des Landes – und die Rechnungshofzulagen ausbezahlt werden. Ein Paradaxon! Gerade jene Institution, die Mehrausgaben und Verschwendung rechtlich verfolgt, gibt selbst ein schlechtes Beispiel“, kritisiert die Gewerkschaft.
Abkommandierungen sollten eigentlich den Zweck verfolgen, unvorhergesehene Situationen überbrücken zu können, indem sich öffentliche Verwaltungen unter einander das Personal ausleihen. Aus diesem Grund seien Abkommandierungen zeitlich befristet – normalerweise auf drei Jahre.
„Normalerweise sollten dann zeitnah öffentliche Wettbewerbe ausgeschrieben werden, um entsprechendes Verwaltungspersonal und Führungskräfte aufnehmen zu können. Die Dreijahresfrist ist weitaus überschritten, denn seit über 20 Jahren wurde kein öffentlicher Wettbewerb für den Rechnungshof in Bozen ausgeschrieben und abgehalten. Der Rechnungshof in Bozen sollte alle notwendigen Schritte setzen, um ein ordnungsgemäßes Funktionieren aller drei Sektionen (Staatsanwaltschaft, Kontrollsektion, Rechtssprechende Sektion) in vollständiger Unabhängigkeit zu gewährleisten“, so die Gewerkschaftsvertreter. Dafür sei dem Rechnungshof direkt unterstelltes Personal notwendig und nicht jenes des Kontrollierten, also des Landes, erklären Cristina Girardi, die Präsidentin UILPA – SGK ÖV Südtirol, und Landessekretär Martin Aufderklamm abschließend.