Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat heute neue Richtlinien zu Qualität und Verwendung von Recyclingbaustoffen, insbesondere von Bauresten, genehmigt.
Die Bestimmungen des Landes über die Verwendung von Recyclingbaustoffen stammen aus dem Jahr 1999. In den vergangenen 18 Jahren hat sich vor allem der rechtliche Rahmen, der die Wiederverwendung von Bauresten und die Verwendung von Recyclingbaustoffen regelt, verändert. So hat die Europäische Kommission die Mitgliedsstaaten aufgefordert, Aktionspläne zur Umsetzung der umweltfreundlichen Einkäufe auszuarbeiten. Zudem hat das Umweltministerium 2005 Standards für die Verwendung von Recyclingbaustoffen festgelegt. Das Land Südtirol hat nun ebenfalls diesen Bereich neu geregelt: Im vergangenen Jahr hatte die Landesregierung auf Vorschlag des Umweltlandesrates „Neue Bestimmungen zur Wiederverwertung von Baurestmassen und zur Qualität von Recycling-Baustoffen“ erlassen, heute nun hat sie auf Vorschlag von Bautenlandesrat Christian Tommasini „Richtlinien zu Qualität und Gebrauch von Recyclingbaustoffen“ genehmigt.
Die neuen Richtlinien legen demnach die Eigenschaften und die Qualität fest, denen Recyclingbaustoffe entsprechen müssen, sowohl im Hinblick auf die Bautechnik als auch auf die Umweltverträglichkeit. Recyclingbaustoffe können nämlich nur in den Bauzyklus wieder eingeführt werden, wenn sie einheitlichen, qualitativen Standards entsprechen. Recyclingbaustoffe müssen daher dieselben Eigenschaften im Hinblick auf Gebrauch und Dauer aufweisen, wie die natürlichen primären Baustoffe, die am häufigsten verwendet werden.
Von der Wichtigkeit der Wiederverwendung von Bauresten ist Hochbau-Landesrat Christian Tommasini überzeugt, der die neue Richtlinie heute der Landesregierung zur Genehmigung unterbreitet hat: „In Südtirol fallen jährlich 900.000 Tonnen Baureste an. So viel davon wie möglich effizient und sinnvoll wiederzuverwenden, werten wir als eine wichtige Aufgabe. Durch die Wiedergewinnung und Wiederverwendung entlasten wir nicht nur die Umwelt, sondern sparen im Umgang mit Ressourcen.“
Die neuen Richtlinien, die nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft treten, gelten für alle Baurestmassen, die an Baustellen anfallen. Sie umfassen also das Aushubmaterial, das bei Bauarbeiten, landwirtschaftlichen Arbeiten oder dem Tunnelbau anfällt, das Straßenaufbruchmaterial, das bei dem Abbruch oder der Fräsung von Straßen entsteht, sowie den Bauschutt aus dem Hoch- oder Tiefbau.
Für die Qualitätsbewertung des Recyclingmaterials wird den Fremdanteilen (die beispielsweise die Festigkeit mindern), den Störstoffen (die den Wert mindern) sowie Verunreinigungen und Vermutzungen Rechnung getragen werden. Verwendung finden Recyclingbaustoffe im Straßenbau, beim Bau oder der Instandhaltung von Gebäuden, bei der Wiederherstellung verunreinigter Flächen, bei Lärmschutzbauten oder bei Schutzbauten gegen hydrogeologische Gefahren.