Steuergerechtigkeit

Sechs Millionen Euro von oben nach unten

Freitag, 13. Dezember 2019 | 11:13 Uhr

Bozen – Den regionalen IRPEF-Zuschlag sozial gerechter gestalten will die Südtiroler Landesregierung mit dem Haushaltsvoranschlag 2020, der in diesen Tagen im Südtiroler Landtag zur Debatte steht: Die No-Tax-Area soll von 28.000 Euro auf 35.000 Euro angehoben und der Hebesatz auf Einkommen über 75.000 Euro von 1,23 Prozent auf 1,73 Prozent gebracht werden. Das AFI hat die Verteilungswirkung dieser Maßnahme durchgerechnet. „Die Richtung stimmt, doch man könnte noch etwas mutiger sein“, sagt AFI-Präsident Dieter Mayr.

27,0 Mio. Euro wurden rechnerisch im Steuerjahr 2017 durch den regionalen IRPEF-Zuschlag dem Landeshaushalt zugeführt. Die derzeit gültige Regelung sieht eine No-Tax-Area von 28.000 Euro und einen einheitlichen regionalen IRPEF-Steuersatz von 1,23Prozent vor.

Durch eine stärkere Differenzierung will die Landesregierung nun einen stärkeren sozialen Ausgleich herbeiführen. Die No-Tax-Area soll von 28.000 Euro auf 35.000 Euro angehoben werden sowie der Hebesatz bei Einkommen über 75.000 Euro von 1,23 Prozent auf 1,73 Prozent. Dies ist der maximal zulässige Hebesatz für die Autonome Provinz Bozen.

Das AFI hat die Verteilungswirkung dieser Maßnahme anhand von Daten des italienischen Ministeriums für Finanzen das Steuerjahr 2017 betreffend durchgerechnet und festgestellt:

• Hebt man die No-Tax-Area von 28.000 Euro auf 35.000 Euro an, bedeutet das Mindereinnahmen für den Landeshaushalt von 6,7 Mio. Euro. Konkret: Die Einnahmen aus dem IRPEF-Zuschlag würden von rechnerisch 27,0 Mio. Euro auf 20,3 Mio. Euro sinken;
• Nutzt die Landesregierung den verfügbaren Spielraum beim regionalen IRPEF-Zuschlag voll aus und erhöht bei Einkommen von mehr als 75.000 Euro den Hebesatz auf 1,73Prozent, dann spült das zusätzliche 6,0 Mio. Euro in die Landeskasse. Unterm Strich werden also die Mindereinnahmen, die durch die Anhebung der No-Tax-Area entstehen, durch die Mehreinnahmen der höheren Besteuerung von Spitzeneinkommen weitgehend kompensiert;

Auf ein Kuriosum macht AFI-Direktor Stefan Perini aufmerksam: „Regionen mit Normalstatut dürfen – im Unterschied zu den Autonomen Provinzen Bozen und Trient – den regionalen IRPEF-Zuschlag bis auf maximal 3,33 Prozent anheben. Würde sich die Südtiroler Landesregierung in Rom dafür einsetzen, beim regionalen IRPEF-Zuschlag den gleich großen Spielraum zu erhalten wie die Regionen mit Normalstatut, dann könnte es auch in Südtirol einen regionalen IRPEF-Satz von 3,33 Prozent bei Einkommen über 75.000 Euro und gleichzeitig eine No-Tax-Area von 35.000 Euro geben – also eine Art Reichensteuer.” Diese Kombination würde dem Landeshaushalt 25,4 Mio. Euro zuführen, was für eine weitere Entlastung niedriger Einkommensgruppen eingesetzt werden könnte.

Die von der Landesregierung ins Auge gefasste Maßnahme kommt bei den Südtiroler Arbeitnehmern sehr gut an. Im AFI-Barometer Sommer 2019 hatten 74 Prozent der Südtiroler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Anhebung des IRPEF-Steuerabzugs von 28.000 Euro auf 33.500 Euro befürwortet. 69 Prozent waren für die Anhebung des regionalen IRPEF-Zuschlags bei Einkommen von mehr als 85.000 Euro (Bemerkung: Zum Befragungszeitpunkt waren Einkommensgrenzen in Gespräch, die von jenen, die nun im Haushaltsvoranschlag enthalten sind, leicht abweichen).

Von: mk

Bezirk: Bozen