Benachteiligung der Wasserkraft

SEV: “Südtirol muss alle autonomiepolitischen Möglichkeiten ausschöpfen”

Montag, 10. Dezember 2018 | 19:15 Uhr

Bozen/Rom – Das späte Eingreifen der Südtiroler Landespolitik habe dazu beigetragen, dass die Änderungsvorschläge des Südtiroler Energieverbands (SEV) zum neuen Förderdekret für erneuerbare Energien von der Energiekommission der Staat-Regionen-Konferenz am 6. Dezember abgelehnt wurden. Das stellt der SEV in einer Aussendung fest. “Über das Dekret wird seit Monaten in Rom und in den Regionen diskutiert”, erklärt SEV-Direktor Rudi Rienzner. Eine frühe Intervention bei den staatlichen Entscheidungsträgern hätte womöglich zum Erfolg führen können und eine Benachteiligung der Wasserkraft verhindert. Zudem reiche es nicht aus, auf die Erarbeitung des nächsten Förderdekrets für erneuerbare Energien zu warten, wie es Energielandesrat Richard Theiner in einer Aussendung in Aussicht stellt. Rienzner: “Südtirol muss jetzt selbst aktiv werden und alle autonomiepolitischen Möglichkeiten ausschöpfen.”

Das neue Förderdekret verwehrt allen Wasserkraftanlagen den direkten Zugang zu den Förderungen für Neubauten, Optimierungen und Renovierungsmaßnahmen. Bisher konnten kleine Kraftwerke mit einer Nennleistung unter 250 Kilowatt diesen Direktzugang nutzen. Zudem wird der Förderungsumfang für die Wasserkraft deutlich reduziert. So sinken die verfügbaren Fördermittel für neue Wasserkraftwerke mit einer Nennleistung von unter einem Megawatt in den acht Förderungsperioden von 2019 bis 2021– im Vergleich zur früheren Regelung – um jeweils 85 Prozent. “Neubauten in Südtirol sowie die notwendige Modernisierung alter Anlagen sind damit kaum noch möglich”, sagt SEV-Direktor Rienzner.

 

 

 

 

Von: bba

Bezirk: Bozen