Von: mk
Bozen – Mit September hat der Staat die Beihilfe SIA eingeführt. In Südtirol dürfte es kaum Anspruchsberechtigte geben. Die Voraussetzungen sind daher genau zu prüfen.
SIA steht für “Sostegno per l’Inclusione Attiva”, also für die Beihilfe zur aktiven Inklusion, die der Staat mit September eingeführt hat. Die Landesabteilung Soziales rät, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme vor der Gesuchstellung gut zu überprüfen, da in Südtirol nur Wenige Anspruch auf dies Beihilfe haben.
Seit 2. September 2016 kann um die Beihilfe SIA angesucht werden. Es ist dies eine neue Sozialleistung des Staates, die über das NISF/INPS verwaltet wird. “SIA ist eine Unterstützungsmaßnahme für Familien mit sehr niedrigem Einkommen und mit mindestens einem minderjährigen Kind oder einem Kind mit Behinderung sowie für schwangere Frauen”, erklärt der Direktor der Landesabteilung Soziales, Luca Critelli, “hinzu kommen weitere persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen, um die Beihilfe beanspruchen zu können.”
Die Maßnahme kann mit dem Sozialen Mindesteinkommen der Finanziellen Sozialhilfe verglichen werden, das es in Südtirol bereits seit mehreren Jahrzehnten gibt. Sie ist viel begrenzter und somit einem eingeschränkten Personenkreis vorbehalten. Zudem setzt die Leistung die Beteiligung an einem sozialen Integrationsprojekt voraus.
Um die neue Beihilfe ansuchen kann, wer die von der staatlichen Regelung vorgesehenen wirtschaftlichen und persönlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Nachdem diese sehr restriktiv sind und nachdem es in Südtirol im Unterschied zum restlichen Staatsgebeit andere Unterstützungsleistungen gibt, dürfte die Anzahl der möglichen Leistungsempfänger in Südtirol äußerst beschränkt sein.
Die Landesabteilung für Soziales fordert daher interessierten Personen und die Organisationen, die Beratung anbieten, auf, sehr gut zu überprüfen, ob die Voraussetzungen gegeben sind. Dadurch kann für alle Beteiligten ein unnützer Aufwand vermeiden werden.
Neben den Voraussetzungen, die Familiengemeinschaft und Wohnsitz betreffen, macht der Staat auch Vorgaben bezüglich Einkommen und Vermögen: So darf die Erklärung ISEE nicht mehr als 3000 Euro im Jahr ausweisen, der Gesamtbetrag an öffentlichen Zuwendungen darf 600 Euro im Monat nicht überschreiten. Dieser Betrag umfasst alle Fürsorge- und Vorsorgeleistungen die von Staat, Region, Land und Gemeinden ausbezahlt werden. Gerade diese Voraussetzungen dürften die Anzahl der potentiellen Leistungsempfänger stark begrenzen.
Eine Beschreibung von SIA ist unter folgender Adresse zu finden: www.lavoro.gov.it/ temi-e-priorita/poverta-ed- esclusione-sociale/focus-on/ Sostegno-per-inclusione- attiva-SIA/Documents/Come- funziona-il-SIA.pdf
In Südtirol können eventuelle Anträge in den Sozialsprengeln eingereicht werden, die sie dann an das NISF/ INPS weiterleiten. In den Sozialsprengeln der Bezirksgemeinschaften und des Betriebes für Sozialdienste Bozen sind einige Bezugspersonen ernannten worden, welche die eventuellen SIA-Anträge verwalten. Interessenten sind ersucht, den zuständigen Sprengel zu kontaktieren, um gegebenenfalls einen Termin zu vereinbaren.