Von: luk
Bozen – Regelmäßig trifft sich die Spitze des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit zum Austausch mit Landesrätin Martha Stocker und den Verantwortlichen der zuständigen Landesabteilungen. Dabei werden die aktuellen Entwicklungen im Sozial- und Gesundheitswesen besprochen.
Beim jüngsten Treffen ging es insbesondere um die Themen Selbsthilfe, die Betroffenenvertretung in den Gesundheitsdiensten und die Vergabe von Dienstleistungen an gemeinnützige Organisationen.
Beide Seiten sind sich einig, dass alle Formen der Selbsthilfe und der gegenseitigen Unterstützung von Menschen mit besonderen gesundheitlichen oder sozialen Schwierigkeiten zu fördern sind. Deshalb unterstützt das Land die bestehende Dienststelle für Selbsthilfegruppen im Dachverband, die Anlaufstelle für alle Selbsthilfeinitiativen im Land ist und darüber Aufschluss geben kann.
Ein weiteres Gesprächsthema war die Mitsprache. Derzeit setzt sich der Dachverband besonders dafür ein, dass im Rahmen der Neuordnung der Gesundheitsdienste auf den verschiedenen Ebenen neue Formen der Patientenvertretungen vorgesehen werden. Mehr als bisher sollen sie, als ebenbürtige Partner, die Erwartungen und Empfehlungen der Patienten vorbringen und so zu einem verstärkten Zusammenwirken von Fachdiensten, Berufsgruppen und Patienten beitragen. „Diesem Anliegen kommen wir gerne entgegen, denn wir wissen um die Wichtigkeit der Selbstverantwortung der Patienten, und setzen auf Initiativen, um diese zu bestärken, etwa durch die Kursangebote zum Selfmanagement Eviva“, so Landesrätin Martha Stocker.
Ein letztes, aber wichtiges Thema des Treffens war die Anwendung des neuen Landesvergabegesetzes. Viele der Mitgliedsorganisationen des Dachverbandes sind auch als Dienstleister aktiv: Sie führen etwa Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, leisten Beratungs- und Informationsarbeit und organisieren Fortbildungs- und Ferienprogramme. Dort, wo diese Dienste im Auftrag der öffentlichen Hand erfolgen, wurden diese letzthin größtenteils per Ausschreibeverfahren vergeben. „Das neue Vergabegesetz aber sieht, ebenso wie die ihm zu Grunde liegenden EU-Richtlinien, ausdrücklich vor, dass für eine Vergabe solcher Dienste alternative Formen genutzt werden sollten, welche der Rechtsform und Funktionsweise gemeinnütziger Organisationen besser gerecht werden“, betonte Martin Telser, Präsident des Dachverbandes: „Zu viele Organisationen sind schon arg in Bedrängnis oder gar in existentielle Notlagen gekommen.“
Nun soll, so die Vereinbarung, verstärkt daran gearbeitet werden, dass sich einerseits die privaten Träger der Dienste mehr auf eine veränderte und transparente Vergabemodalität der öffentlichen Hand einstellen. Andererseits sind auch Maßnahmen geplant, damit die Vorgaben des neuen Landesvergabegesetzes bei den Behörden auch in allen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um dem Dritten Sektor angemessene Rahmenbedingungen bieten zu können.