Von: mk
Bozen – Großes Interesse herrschte bei einem Webinar des Baukollegiums über die Beantragung der Ausgleichzahlungen bei öffentlichen Ausschreibungen, die im Dekret „Sostegni-bis“ vorgesehen ist. Rund 150 Interessierte – Unternehmer und Mitarbeiter aus Mitgliedsbetrieben, aber auch zahlreiche Freiberufler und Mitarbeiter von Vergabstellen – erhielten Antworten auf ihre Fragen zum Kompensationsmechanismus, mit dem die Preissteigerungen bei öffentlichen Ausschreibungen etwas abgefedert werden sollen.
„Es handelt sich dabei um eine wichtige Maßnahme, auch wenn es nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist, denn die vom Ministerium festgestellten Preissteigerungen entsprechen absolut nicht den realen Steigerungen am Markt“, so Michael Auer, Präsident des Baukollegiums. Er unterstreicht, dass zudem die für die Kompensationszahlungen zur Verfügung gestellten Geldmittel knapp bemessen sind: „Das Dekret des Ministeriums bezieht sich außerdem nur auf das erste Semester, oftmals sind die Probleme allerdings erst im zweiten Semester aufgetreten. Hier braucht es somit unbedingt auch noch eine Lösung.“
Wie der Referent der Veranstaltung, Fabrizio Rensi, Koordinator der Rechtsabteilung des Unternehmerverbandes unterstrich, gelte es rasch zu handeln: „Die Unternehmen müssen die Anträge auf Ausgleichszahlungen innerhalb 9. Dezember einreichen. Dabei sind auch zahlreiche Bedingungen zu erfüllen. Der mit dem sogenannten „DL Sostegni bis“ eingeführte Preisrevisionsmechanismus findet Anwendung bei allen Arbeiten, die am 25. Juli 2021 noch nicht abgeschlossen waren und die im ersten Halbjahr 2021 durchgeführt und abgerechnet wurden, für die in den Vorjahren ein Angebot abgegeben wurde und nur in Bezug auf jene Materialien, die in einer vom Ministerium erarbeiteten Liste enthalten sind.“