Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat die Durchführungsbestimmungen der Gastgewerbeordnung überarbeitet. Vor allem die Fünf-Sterne-Einstufung verlangt nun höhere Standards.
Einer überarbeiteten Durchführungsverordnung des Landesgesetzes Nr. 14/88 hat die Landesregierung heute grünes Licht gegeben. Darin sind die Kriterien für die Einstufung von Gastbetrieben und Campingplätzen überarbeitet beziehungsweise ergänzt worden. Vor allem für 5-Sterne-Hotels und -Campingplätze sind die Änderungen von Bedeutung.
In den vergangenen Jahren hatten die Fünf-Sterne-Hotels in Südtirol stark zugenommen. Grund dafür war bislang die Möglichkeit, flächenmäßig stärker zu erweitern als etwa ein 4-Sterne-S-Haus. Mit einem Beschluss hat die Landesregierung vor zwei Wochen dieser Möglichkeit einen Riegel vorgeschoben. Denn nicht immer waren die jeweiligen Hoteliers bereit, dann tatsächlich den Fünf-Sterne-Service zu bieten, weil dieser eine höhere Anzahl an Mitarbeiter notwendig macht.
“Weil die Landesregierung in enger Abstimmung mit dem HGV aber darauf bedacht ist, den Qualitätstourismus zu fördern, hat der Funktionsbereich Tourismus nunmehr auch die Kriterien für die Einstufung verschärft”, betont Tourismuslandesrat Arnold Schuler. Demzufolge sollen nur noch Hotels die Fünf-Sterne-Einstufung erhalten, die die Qualitätsstandards eines solchen nachweislich einhalten. Die Fünf-Sterne-Hotelführung wird verpflichtet, jährlich auf eigene Rechnung unabhängige sogenannte Mystery-Guest-Checks durchführen zu lassen. Darunter versteht man Qualitätskontrollen, die Fachbetriebe ohne Ankündigung und in geheimer Form durchführen. Auch der Personalschlüssel, also auf wie viele Gäste ein Mitarbeiter fällt, ist auf 1,25 angehoben worden und entspricht damit den internationalen Standards.
Die Durchführungsverordnung enthält zudem überarbeitete Kriterien für die Einstufung von Campingplätzen. Die Fünf-Sterne-Kategorie war erst jüngst hinzugekommen und verfügte bislang über keinerlei Regelungen – auch diese sind nun festgelegt worden.
HGV: „Im Spitzensegment künftig noch mehr Qualität und Service“
Auf Initiative des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV) hat die Landesregierung am Dienstag, 9. April 2019, eine Änderung der Durchführungsbestimmung zur Gastgewerbeordnung beschlossen. Die Änderung sieht nun einen noch höheren Qualitätsstandard für die Fünf-Sterne-Hotels vor.
Immer weniger Gäste orientieren sich an Sternen. Dennoch ist die Einstufung nach Sternen der zentrale Maßstab für Qualität. Dieser wird amtlich festgelegt und kontrolliert. Die Landesregierung hat nun die Einstufungskriterien der Fünf-Sterne-Betriebe geändert. Der Vorschlag dazu kam vom HGV. „Mit dem Beschluss wird in dieser Top-Kategorie ein weiterer wichtiger Schritt hin zu noch mehr Qualität im Spitzensegment gesetzt“, begrüßt HGV-Präsident Manfred Pinzger die Neuerung.
Bereits vor zwei Wochen hatte die Landesregierung mit der Reduzierung der Bruttogeschossfläche für Fünf-Sterne-Hotels eine Maßnahme hin zu mehr Nachhaltigkeit in der baulichen Entwicklung gesetzt. Nun folgte ein weiterer Schritt. Zum einen ist eine Überprüfung durch einen anonymen Tester, ein sogenannter Mystery-Guest-Check, vorgesehen. Insgesamt werden 251 Kriterien überprüft. Zum anderen wird beim Mitarbeiterschlüssel das Verhältnis reduziert: Kamen bisher auf einen Mitarbeiter 1,5 Zimmer, gilt nun ein Schlüssel von 1:1,25. „In Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels ist das natürlich eine Herausforderung. Service und Qualität ist heute aber das Um und Auf. Südtirol hat auf Grund seiner Kleinheit nur eine Chance und die heißt Qualität“, ist Pinzger überzeugt.
Neben der Änderung der Qualitätskriterien für die Fünf-Sterne-Hotels enthält der Beschluss auch neue Kriterien für die Einstufung der Campingplätze. Diese weitere Änderung war notwendig gewor-den, weil die Kriterien schon seit vielen Jahren nicht mehr angepasst wurden und es mittlerweile auch Fünf-Sterne-Campingplätze gibt. Auch diese Neuerung findet die Zustimmung des HGV, heißt es abschließend in der Presseaussendung.