Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat am 17. April das aktualisierte Tarifverzeichnis für ambulante territoriale Leistungen im Bereich der pathologischen Abhängigkeiten beschlossen.
Im Rahmen der territorialen Versorgung erhalten Menschen mit Suchterkrankungen eine multidisziplinäre Betreuung sowie individualisierte therapeutische Programme, die fachärztliche medizinische, diagnostische und therapeutische Leistungen, psychologische und psychotherapeutische Leistungen sowie rehabilitative Maßnahmen umfassen. Der Katalog der von den territorialen Diensten für Abhängigkeitserkrankungen erbrachten Leistungen sowie das Tarifverzeichnis sind nun überarbeitet und an die geänderten Standardkosten angepasst worden.
„Die tariflichen und organisatorischen Regelungen waren seit längerer Zeit nicht mehr aktualisiert worden“, erklärt Gesundheitslandesrat Hubert Messner. „Mit der nunmehr beschlossenen Anpassung des Tarifverzeichnisses sowie des Finanzierungssystems der territorialen ambulanten Leistungen im Bereich der pathologischen Abhängigkeiten werden die organisatorische Stabilität, die Kontinuität und die Qualität der Betreuung von Menschen mit Suchtproblemen sichergestellt.“
Die neuen Tarife treten am 1. Mai in Kraft. Die geschätzten zusätzlich nötigen öffentlichen Ausgaben belaufen sich für das Jahr 2026 auf rund 220.000 Euro und für die Jahre 2027 und 2029 auf rund 330.000 Euro. Die Mehrausgabe ist Teil des jährlichen Finanzierungsbetrags von 5 Millionen Euro für den Zeitraum 2025-2027, der den mit dem Landesgesundheitsdienst vertraglich gebundenen privaten Einrichtungen des Dritten Sektors zur Verfügung gestellt wird, um eine stabile, kontinuierliche und qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen.




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