Bozen – Am Dienstag entscheidet die Südtiroler Landesregierung über die Kriterien der Vergabe von 500 Millionen Euro an Unterstützungsmaßnahmen. Dabei wollen die SVPArbeitnehmer die Südtiroler Landesregierung bei der schwierigen Entscheidungsfindung unterstützen. Sie weisen dabei auf die grundlegenden Rechtsätze der ersten vier Artikel der italienischen Verfassung hin welche besagen:
Italien ist eine demokratische, auf die Arbeit gegründete Republik, wobei sie die Erfüllung der unabdingbaren Pflichten politischer, wirtschaftlicher und sozialer Solidarität fordert wobei alle Bürger ohne Unterschied der persönlichen und sozialen Verhältnisse gleich sind. Es ist Aufgabe der Republik, die Hindernisse wirtschaftlicher und sozialer Art zu beseitigen, welche der wirksamen Teilnahme aller Arbeiter an der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Gestaltung des Landes im Wege stehen und schlussendlich: Die Republik erkennt allen Staatsbürgern das Recht auf Arbeit zu und es werden die Bedingungen gefördert, durch die dieses Recht verwirklicht werden kann.
„Zu diesen Grundprinzipien der italienischen Verfassung, die den Mitgliedern der Südtiroler Landesregierung ja bestens bekannt sind, gesellt sich aber noch ein weiteres universelles Grundrecht hinzu und dies ist die Würde des Menschen, die unantastbar ist“, so die Landtagsabgeordneten Helmuth Renzler und Magdalena Amhof.
Die finanziellen Mittel, die der Südtiroler Landesregierung zur Verfügung stehen, sind begrenzt. Gerade deshalb gelte es diesen Grundsätzen Rechnung zu tragen und weise Entscheidungen zu treffen. Die ArbeitnehmerInnen in der SVP fordern deshalb die “gleichen Bedingungen für die Gewährung von Unterstützungsmaßnahmen wie sie für die Wirtschaftsunterstützungsmaßnahmen gelten sollen, auch für die Lohnabhängigen”. “Wenn für die Unternehmen und Betriebe einzig der Umsatzrückgang als Förderungskriterium herangezogen wird, so muss dasselbe auch für die Lohnabhängigen gelten, sprich als Unterstützungskriterium wird nur der Rückgang des Einkommens und nicht auch das Familienvermögen herangezogen.”
“Unterstützungsmaßnahmen müssen zielgerichtet sein”
„Klar muss aber auch sein, dass die Unterstützungsmaßnahmen zielgerichtet sein müssen und das Geld auch schnell dort ankommen muss, wo es wirklich gebraucht wird und das sind bei den Lohnabhängigen vor allem jene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Arbeitslosengeld beziehen, in Lohnausgleichskasse oder gar schon arbeitslos geworden sind und somit ohne finanzielle Unterstützung da stehen. Das gilt auch für alle jene Selbständigen, die seit geraumer Zeit keine Tätigkeit mehr ausüben können und somit ohne Einkommen sind“, so der Abgeordnete Helmuth Renzler und seine Kollegin und Vorsitzende der SVP-Arbeitnehmerinnen Magdalena Amhof.
Auf Grund der beschränkten Mittel müssten die Unterstützungsmaßnahmen zuerst für die Lohnabhängigen, welche eine einzige Arbeitstätigkeit ausüben und für Unternehmen im Haupterwerb angedacht werden, bevor Lohnabhängige und Unternehmen im Nebenerwerb berücksichtigt werden können. “Die Berechnung der Unterstützungsmaßnahmen der Unternehmen darf nicht allein auf den Rückgang der Umsätze des letzten Jahres beruhen, sondern muss auf der Berechnung des durchschnittlichen Umsatzes der letzten drei Jahre fußen. Auf jeden Fall muss die Eigenkapitalsituation mit in die Bewertung einfließen. Ein unabrückbares Prinzip ist bei den Unterstützungsmaßnahmen, dass eine Förderung nur gewährt werden kann, wenn sich das Unternehmen oder der Arbeitgeber gleichzeitig verpflichtet seine lohnabhängigen Mitarbeiter zu 100 Prozent weiter zu beschäftigen”, so Renzler und Amhof.
“Unterstützungsmaßnahmen sind keine Fürsorgemaßnahmen”
Unterstützungsmaßnahmen seien keine Fürsorgemaßnahmen und die beiden Sachverhalte dürften auch nicht vermischt werden, denn es gehe hier auch um die Würde der Arbeitnehmer. „Keine leichte Aufgabe für die Landesregierung, aber die SVP Arbeitnehmer sind überzeugt davon, dass die Landesregierung hier den oben geschilderten Grundsätzen Rechnung tragen und die zur Verfügung stehenden Geldmittel nach diesen Prinzipien einsetzen wird. Die Landesregierung wird bei ihren Entscheidungen all dem gerecht werden, im Sinne der Solidarität und der derzeitigen Notsituation“, so die beiden SVP-Abgeordneten Renzler und Amhof abschließend.
Von: luk
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40 Kommentare auf "SVP-Arbeitnehmer geben Landesregierung Entscheidungshilfe"
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Liebe Fau Amhof und Herr Renzler,
lohnabhängigen Mitarbeiter zu 100 Prozent weiter zu beschäftigen”, geht nur, wenn die Betriebe wieder aufmachen dürfen und arbeiten.
Diese Entscheidungshilfen sind nur bla bla bla, ich wette, da diese Hilfen meistens nicht die richtigen Personen bekommen. Wahrscheinlich welche die besseren Kontakte zum Land haben.
Bei der Vergabe von Hilfen war es wohl selten anders, die Arbeitnehmer haben keine Lobby.
@ So ist das
Es ist höchste Zeit,daß die Arbeitnehmer auch eine Lobby bekommen, sonst geht es weiter wie immer, Bauern, Hoteliere, dann lange nichts und dann ist das Geld fertig!!!
@OrB
Ganz genau auf den Punkt gebracht, bin voll deiner Meinung, wir Arbeitsnehmer sind wohl die letzten !!!!
lucky@
Oder den besseren Wirtschaftsberater oder oder…. die Liste kann man beliebig verlängern….
@So ist das allso i bin gonz verwundert das es überhaupt orbeitnehmervertreter gib …🙈🙉 de sein jo de gonzn jeweiligen legislaturperioden im lockdown und sell schun seit johrzehnte 🙊!
Es gibt einige “Instrumente” die für die verschiedenen Arbeitnehmer da sind. Allen voran ist das Arbeitslosengeld (plus eventuelle Verlängerung) und der Lohnausgleich (plus eventuelle Verlängerung) .
Meiner Meinung nach hat aber ALLES seine Grenzen. Wenn ein Angestellter im Gastgewerbe irgendwann kein Geld mehr kriegt, der Gastbetrieb nach x Monaten auch nicht aufsperren darf – dann glaube ich muss manchmal Jemand auch imstande sein eine ANDERE ARBEIT ZU SUCHEN, oder zumindest auf Zeit bis sich die Lage wieder ändert.
neidhassmissgunst: ja mit 20.000 Arbeitslosen und knappe 1.000 freie stellen wird sich eine umschulung bestimmt lohnen, zumal ich hab einen beruf und ich will den machen und keinen anderen, zwischenzeitlich ja gerne jederzeit, aber wo???
Ja denn….wo bleiben die 600 Euro wie für die Bauern?
@brunner ein bauer ist selbständig und die Selvständigen haben schon im Juli Zahlungen erhalten.
brunner@
DU kein Bauer? NIX DA! ;-)))))))))))))))))))))
Wow,
das fällt ihnen jetzt ein? Dass Amhof und Renzler für die Arbeitnehmer da sind fällt denen ja keine Minute zu früh ein.
Auch das Gleichbehandlungsprinzip steht in der Verfassung der Republik, da fehlt es in Südtirol gewaltig!
Deswegn kommt nun die heiße Luft nach Südtirol und es wird frühlingshaft…
oasterhos@
der wor guat! ;-))))))))))))
SVP Arbeitnehmer? Sind in der SVP leider auf verlorenem Posten. Die SVP ist seit Jahren Lobbypartei für Bauern Hoteliers und Kaufleute….für die Anliegen der Mehrzahl aller Südtiroler, nämlich die Arbeitnehmer, hat man nicht viel übrig…
So wie Senat und Abgeordnetenkammer bei den nächsten Parlamentswahlen verkleinert werden, so sollte auch der Südtiroler Landtag ordentlich gestutzt werden. Man würde es nicht mal groß merken, wenn einige wegfielen … vielleicht sogar froh darüber sein. Und uns normalen Bürgern würde es dadurch weder schlechter noch besser gehen, aber eine nachhaltige Einsparung wäre es allemal.
Meine persönliche Meinung: wenn i es Foto sig, norr wert miar schu schlecht.
Natürlich muss nach coronabedingt entgangenem Einkommen ausbezahlt werden, wo kämen wir da hin, wenn Sparsame bestraft und Verschwender belohnt werden?
DontbealoosebeaSchmuser: aber genau so wird es kommen, so wie immer
Ohne Betriebe gibt es keine Arbeit! Und es können nicht alle Beamte werden!
Weiss nicht, ob der Schuss nicht nach hinten los geht.
Hotelier haben bis jetzt zirka 30% der Umsatzeinbußen des Monats April bekommen. April ist als Maßstab sicherlich ein sehr ungünstiger Monat und deshalb haben diese Unternehmer, auf Jahresbasis, maximal 5% des Umsatzverlustes erhalten. Ob da ein Arbeitnehmer zufrieden wäre? Natürlich war, ab einem Umsatzrückgang von 20% keine IMU geschuldet, aber die bezahlt ja auch kein Arbeitnehmer.
Chrys. Hotelier haben biss jetzt zirka 30% der Umsatzeinbusen bekommen????Woher hast du denn diese info?? Und ja sag mir wohin man gehen muss diese zu bekommen krigst gerne die hälfte
Ich glaube so unklar hatte ich es nicht geschrieben.
Umsatz April 2019 abzgl Umsatz 2020.
Auf dem Differenzbetrag hat man im Juni zirka 10% und im Dezember zirka 20% erhalten, also insgesamt 30% auf den Differenzbetrag des Monats April.
Kleinbetriebe ein klein wenig mehr, Großbetriebe bis 5 Mill. Umsatz ein klein wenig weniger. Natürlich können die 5% auch nur 2-3% sein.
Zusatz. Natürlich wenn Umsatz April 2019 Null war dann gab es natürlich nichts. Korrekterweise sollte man den Jahresumsatz 2019 abzgl. Jahresumsatz 2020 hernehmen und davon einen gewissen %Satz ausbezahlen.
und nit olm lai familien mit kinder berücksichtigen. es gib a singles u d kinderlose bzw mit erwochsene kinder de viele einbusen kop hobn und olleweil no hobn. in lohnausgleich aitian
Wer soll das alles mal bezahlen? Hat sich darüber achon mal jemand gedanken gemacht? Jedenfalls die Milliarden was an Geld gedruckt wurden werden wa nicht sein. Denn diese Maschinerie befeuert die I flation und darauf wird dann mit steigenden Realzinsen geantwortet. Und danach, gehen erst mal alle pleite die verschuldet sind, und das sind nicht wenige! Es kann ja nur mehr besser werden mit diesen Politikern welche von A-Z gar keine Ahnung haben!
@Johannes
👍
Da hat jemand Ahnung.
Das angesprochene Stichwort Realzinsen.
Die Zinsen müssen und werden steigen, alle Anzeichen dass das sein wird stehen dafür!
Do kimb sicher wieder nicht gscheids ausser und profitieren wern wieder vor ollem de, des eigentlich net nötig hetn.
Des kling olls zom ziemlich ironisch… Wenni die leschtn Aktionen unschaug denki lama dass sich de bis zon guitn Schluss unto sich autoal…
Donn megn se Gas gebm. wenn die Betriebe net a galing a Geld kregn, kenn se zua bleibm und sel für immer. Und vo die Leit redmor gor net, ohne Geholt und Hilfen kimp koaner weiter. Liebe Politiker, mir kregn net 10 bis 20.000 is Munit!!!
Mir gehts gleich, wenn ich diese “Bleichgesichter” sehe. Vor den Wahlen das blaue vom Himmel versprechen, aber……wenn sie mal drinnen sind im Boot, dann tun sie sowieso, was sie wollen. Alles schönreden und wenns ihnen zu bunt wird, dann bald einmal mit Strafen drohen…..
Eines täte mich noch wundern, wieviele der “Coronastraftäter” wird die Strafe bezahlen, hoffentlich ganz wenige…..bzw. was passiert, wenn ich nicht bezahle?
Wia olm wearns lei die groassn krign, die kluan wohrsch a, obor dor mittlstond follt wieder durch….also viele orme mehra
die Hilfgelder aufteilen ist recht einfach.einfach die letzten drei Steuererklärungen mitteln und als berechnungsgrundlage verwenden.diejenigen die bis jetzt geschummelt haben haben ……ist halt so………
@jagerander
super Vorschlag!
Wer geschummelt und Steuern hinterzogen hat, soll jetzt diese illegalen Gelder aufbrauchen und nicht noch zusätzlich Hilfen aus Steuergeldern erhalten.
Und die Hoteliere, die immer umbauen, um dem Staat ja nix abgeben zu müssen, haben eben auch ihre Wahl getroffen. Sie haben ja eine schöne Bettenburg als Kapital…
Frage an die blassen Arbeitnehmer/innenvertreter:
Was macht ihr, wenn die Entscheider dröhnend hinter verschlossenen Türen über eure netten Vorschläge lachen? Und dann das Geld unter Unternehmen, Hotelieren und Bauern aufteilen?
Was MACHT ihr dann? Außer alle halben Jahre mal eine Presseaussendung zu schreiben? Was MACHT ihr?
Ich hätte ein paar Vorschläge:
Gegen die Mehrheit und gegen den Fraktionszwang stimmen.
Ultimatum setzen und mit Austritt drohen.
Im Ernstfall austreten und neue Fraktion im Landtag bilden.
Schulterschluss mit Gewerkschaften suchen.
Ev. Koalitionseintritt sauteuer verkaufen.
Eure Wiederwahl wäre gesichert!
die SVP Arbeitnehmer haben nur mehr eine Alibikunktion innerhalb der Partei und sind höchstens nur bei den Wahlen gefragt…
Vorrang müssen die Unterstützungen für die Arbeitnehmer haben, welche ihren Lebensunterhalt, ganz oder zum Teil verloren haben und sonst kein Einkommen haben, in diese Gruppe kann man auch Selbstständige von kleineren Betrieben, Handwerkern usw. einschließen. Nicht vorkommen soll, dass zum Beispiel, ein Bauer für seinen Hof und für seine verlorene Nebentätigkeit (Lift, Fabrik usw. ) und die Bäuerin für den „Betrieb“ Urlaub auf dem Bauernhof, finanziellen Ausgleich geltend machen kann.