Prozessauftakt beim Verwaltungsgericht

Tag der Wahrheit für Benko-Projekt rückt näher

Mittwoch, 26. Oktober 2016 | 11:55 Uhr
Update

Bozen – Während die Bevölkerung bereits Ja zum Benko-Projekt gesagt hat, sieht das bei der Justiz anders aus. Am heutigen Mittwoch findet vor dem Bozner Verwaltungsgericht die Verhandlung über das umstrittene Projekt statt. Streitpunkt ist die Abwicklung des Verfahrens, die von den Anwälten der Konkurrenzgesellschaft Erlebnishaus beanstandet wird, wie das Tagblatt Dolomiten berichtet.

Bereits im Jahr 2014 wurden die ersten Beschlüsse gefasst, um ein Kaufhaus-Projekt für Bozen auf den Weg zu bringen. Die Vorschläge der beiden Konkurrenten „Kaufhaus“ und „Erlebnishaus“ wurden geprüft, bis es zum Ausschluss des Projekts der Erlebnishaus-Gesellschaft kam. Mit dem sogenannten „Spagnolli-Dekret“ wurde das Verfahren wieder aufgenommen, obwohl der Gemeinderat bereits einen negativen Beschluss gefasst hatte.

Genau dieser Schritt wird auch eines der Hauptangriffspunkte der Anwälte der Erlebnishaus-Gesellschaft sein, wie Rechtsanwalt Daniel Ellecosta bestätigt. Beanstandet werden aber auch der Beschluss von Ex-Kommissär Michele Penta, der die Volksbefragung eingeleitet hat, und die Ratifizierung der programmatischen Vereinbarung durch die Gemeinde und die Landesregierung.

„Wir bringen zahlreiche Anfechtungsgründe vor und einige machen deutlich, dass hier etwas nicht korrekt abgelaufen ist“, betont Ellecosta gegenüber den „Dolomiten“. Für ihn steht fest, dass das Verfahren mit dem Votum des Gemeinderats abgeschlossen war und nicht hätte wiederaufgenommen werden dürfen.

Die KHB wollte sich am Dienstag laut „Dolomiten“ nicht mehr detaillierter zur anstehenden Verhandlung äußern. Benko-Statthalter Heinz Peter Hager meinte nur so viel: „Wir haben volles Vertrauen in die Gerichtsbarkeit und in unsere Anwälte“. Vertreten wird die KHB wird von einem Mailänder Anwaltsteam und Rechtsanwalt Manfred Schullian.

Mit einem Urteil kann allerdings frühestens in ein bis zwei Monaten gerechnet werden. Eine Aussetzung des derzeit weiterlaufenden Verfahrens wollen die Erlebnishaus-Anwälte nicht beantragen. „Der Wettbewerb zur Veräußerung der öffentlichen Flächen wird ja erst im Februar abgeschlossen sein und bis dahin dürfte auch ein Urteil vorliegen“, erklärt Ellecosta laut „Dolomiten“.

Von: mk

Bezirk: Bozen