Raumordnungsgesetz in letzter Minute geändert

Tiefgaragen für Anrainer gerettet

Mittwoch, 02. Dezember 2020 | 12:31 Uhr

Bozen – Das neue Raumordnungsgesetz hatte die Tiefgaragen vergessen beziehungsweise diese für ein zukünftiges Mobilitätskonzept als nicht nützlich eingestuft. Coopbund Alto Adige Südtirol koordiniert einige Tiefgaragenprojekte für Anrainer in ganz Südtirol. Darum hat sie sich in Zusammenarbeit mit dem KVW für die Rettung von gegenwärtigen und zukünftigen Projekten eingesetzt, welche den Anrainern ermöglichen, in Abstimmung mit den Gemeinden, Ihre Garagen als Genossenschaft auf öffentlichen Grund zu realisieren.

Notwendige Bedingungen: eine Immobilie im Umkreis von 350 Metern; die Garage wird zum Zubehör der Immobilie; die Gemeinden müssen die öffentliche Fläche aufwerten, von Autos befreien und ein Mobilitätskonzept vorsehen. Die Errichtung einer Tiefgarage mittels einer Genossenschaft bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Sie sorgen dafür, dass ansonsten an der Oberfläche abgestellte Fahrzeuge von öffentlichen Flächen verschwinden, die nunmehr als Plätze für menschliche Begegnungen, als Kinderspielplätze oder für sonstige Nutzungen zur Verfügung stehen.

Gleichzeitig tragen Anrainer, die ihr Auto endlich in einer Garage unterbringen können, zur nachhaltigen Entwicklung städtischer Gebiete bei und nutzen das Auto letztendlich weniger.

“Es gibt viele Beispiele in Bozen und darüber hinaus, die den Nutzen von Tiefgaragen bestätigen: tausende Autos sind unter der Erde verschwunden, und an ihrer Stelle hat die Stadtverwaltung bereits Plätze, öffentliche Gärten und Fahrradwege errichtet. Wir sind mit dem erzielten Ergebnis wirklich zufrieden, nämlich dass diese Projekte noch realisiert werden können. Das Gesetz wurde in der Tat in extremis geändert, da der Art. 40/bis vom L.G. 10 Juli 2018 Nr. 9 während der Debatte des Südtiroler Landtags am 27. November, dem Tag seiner Verabschiedung, eingefügt wurde” so Heini Grandi, Vorsitzender von Coopbund Alto Adige Südtirol.

Dank dem Einsatz von Coopbund und KVW können die Gemeinden nach wie vor Projekte von Anrainergenossenschaften berücksichtigen und unterstützen sowie autofreie Plätze an Fußgänger und Fahrräder zurückgeben. Coopbund und KVW danken dem Ressort für Raumentwicklung, der zuständigen Landesrätin und den Landesabgeordneten, die diese Änderung verstanden und unterstützt haben, für ihre Mitarbeit.

Von: mk

Bezirk: Bozen