Das Dauerthema Transit hat den EuGH erreicht

Transit: Richtungsweisende EuGH-Schlussanträge am 16. Juli

Dienstag, 21. April 2026 | 18:23 Uhr

Von: apa

Die Klage Italiens gegen die Tiroler Anti-Transitmaßnahmen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist am Dienstag mündlich verhandelt worden. Dabei standen sich in Luxemburg der südliche Nachbar und Österreich gegenüber. Beide Seiten zeigten sich nach Verhandlungsende optimistisch. Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona kündigte seine Schlussanträge für 16. Juli an. Dieser juristischen Stellungnahme wird im Urteil meist gefolgt. Das könnte im Herbst oder Anfang 2027 fallen.

Italien hatte eine Klage gegen sein Nachbarland eingebracht, nun verhandelten Juristen und Beamte beider Seiten am Sitz des Höchstgerichts vor 15 Richtern. Italien sah unzumutbare Einschränkungen für Lkw auf der Inntalautobahn (A12) und der Brennerautobahn (A13). Man sah eine Europarechtswidrigkeit bzw. einen Verstoß gegen das Prinzip des freien Warenverkehrs. Auch am Dienstag blieb man wenig überraschend bei dieser Linie: Italien machte geltend, dass vier in Tirol eingeführte Maßnahmen den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union in unzulässiger Weise beschränken würden, so der EuGH in einem Information zur Verhandlung.

Italien will “Rechtssicherheit wiederherstellen”

Erstens werde aus Sicht Italiens der grenzüberschreitende Verkehr bestimmter Lkw auf einem Streckenabschnitt der Inntalautobahn in der Nacht verboten, dabei handelt es sich um das sogenannte Lkw-Nachtfahrverbot. Zweitens gebe es das Sektorale Fahrverbot, das die Beförderung bestimmter Güter auf einem Streckenabschnitt der A12 verbiete, und drittens ein Winterfahrverbot, das an allen Samstagen der Wintermonate zu bestimmten Zeiten den Verkehr bestimmter Lkw in Richtung Italien oder Deutschland unterbinde. Viertens gehe es um eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens mittels einer Dosierung, das heißt eine Begrenzung der Zahl der Lkw. Hier zielt man auf die von Tirol aufgesetzte Lkw-Blockabfertigung. Trotz zweier Verurteilungen durch den EuGH in den Jahren 2005 und 2011 habe Österreich rechtswidrige Beschränkungen des freien Warenverkehrs beibehalten und weitere eingeführt, argumentierte die italienische Seite.

Man habe die Erwartung einer positiven Lösung des Rechtsstreits, um die “Rechtssicherheit wiederherzustellen” und günstigere Bedingungen für den Straßengüterverkehr zu schaffen, verlautete aus dem Verkehrsministerium von Minister Matteo Salvini (Lega) in Rom zu der EuGH-Verhandlung. Der Gütertransport sei “zentral für die Wettbewerbsfähigkeit Italiens und Europas.” Die italienische Seite habe die “schweren Auswirkungen der Transitmaßnahmen mit Blick auf die Freiheit des Warenverkehrs und das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes hervorgehoben.”

Hanke sah “hervorragende Arbeit” vor EuGH, Mattle “guter Dinge”

Österreichs Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) lobte unterdessen die Juristen von Bund und Land Tirol für die “hervorragende Arbeit” in Luxemburg. Die vor dem EuGH vorgebrachten Argumente hätten “eindrücklich gezeigt, wie wichtig wirksame Maßnahmen gegen den überbordenden Transitverkehr in Tirol sind”, sagte Hanke zur APA. “Zum Schutz der Gesundheit der Menschen und einer sensiblen alpinen Region”, wie der Minister hinzufügte.

Gebannt wurde der Verlauf der Verhandlung auch im Innsbrucker Landhaus verfolgt. Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) ließ sich laut eigenen Angaben “in Echtzeit” über den Verlauf informieren und hatte sich kurz davor noch mit der Tiroler Delegation abgestimmt. Der Landeshauptmann zeigte sich sehr zufrieden, die Spitzenjuristen der Republik Österreich und Tirols hätten den “Anti-Transit-Kurs” verteidigt und ein “fundiertes Plädoyer” abgehalten. Er sei nach der Verhandlung “vorsichtig optimistisch”.

Ohne die Tiroler Anti-Transitmaßnahmen wäre die Verkehrsbelastung um ein Vielfaches höher, die Luftqualität deutlich schlechter und die Verkehrssicherheit enorm gefährdet. Die Zahlen würden zeigen, dass die “Belastungsgrenze für Mensch, Natur und Infrastruktur längst erreicht ist.” Er sei “guter Dinge, dass Italien mit seiner Maximalforderung – nämlich, dass alle Anti-Transitmaßnahmen fallen werden – nicht durchdringen wird.” Tirol beharre vor dem EuGH darauf, dass “der Schutz der Bevölkerung, der Natur und der Infrastruktur höher wiegt als die wirtschaftlichen Interessen der italienischen Frächter-Lobby.” “Die Tiroler Anti-Transitmaßnahmen wirken, indem sie die Luftqualität in Tirol erhöhen sowie Verkehrs- und Versorgungssicherheit garantieren und damit wesentliche EU-Vorgaben, wie beispielsweise im ‘Weißbuch Verkehr’ festgehalten, erfüllt”, argumentierte der Landeshauptmann in einer Aussendung.

Mattle und Zumtobel für weitere Entlastungsmaßnahmen

Tirol und Österreich würden sich “auf alle Eventualitäten vorbereiten, ohne uns dabei von der Europäischen Kommission und Italien in die Karten blicken zu lassen”, betonte Mattle. “Unabhängig vom Urteil und dem Ausgang des Verfahrens” drängte der Landeshauptmann einmal mehr auf Lösungen in der Transitfrage. Es brauche “weitere Entlastungsmaßnahmen.” Mattle nahm auch die EU-Kommission in die Pflicht: Diese dürfe nicht wichtige Zeit verstreichen lassen und auf ein EuGH-Urteil warten, sondern müsse ins Tun kommen.

“Für mich steht fest, dass die Gesundheit der Menschen über der Warenverkehrsfreiheit steht. Ob der Europäische Gerichtshof diese Meinung teilt, sehen wir bei der Urteilsverkündigung”, erklärte unterdessen Verkehrslandesrat René Zumtobel (SPÖ) gegenüber der APA. Es sei wichtig, dass “für Klarheit gesorgt wird.” Diese Klarheit sei zwingend erforderlich für die weitere Maßnahmenplanung am Brennerkorridor. So werde man weiterhin “wirksame Lkw-Verkehrsmaßnahmen” ergreifen müssen, um künftig die neuen Luftgrenzwerte der Europäischen Union einhalten zu können.

Vorläufiger Höhepunkt in unendlicher Causa

Mit der mündlichen Verhandlung vor dem Höchstgericht erreichte die schier unendliche Causa rund um den – von Tirol und Österreich georteten – überbordenden Transitverkehr auf der Brennerstrecke mit jährlich fast 2,5 Mio. Lkw-Fahrten und die damit seit langem bestehenden Maßnahmen einen vorläufigen neuen Höhepunkt. Italien will mit der bereits im Juli 2024 eingereichten Klage Maßnahmen wie das Lkw-Nachtfahrverbot, das Sektorale Fahrverbot für “bestimmte schienenaffine Güter”, das Wochenendfahrverbot, das Winterfahrverbot an Samstagen und die Lkw-Blockabfertigung bei Kufstein aufgehoben wissen. Begründet wird dies mit einer georteten Europarechtswidrigkeit bzw. einem Verstoß gegen das Prinzip des freien Warenverkehrs.

Österreich stemmt sich in enger Abstimmung mit Tirol gegen ein Aus der Anti-Transitmaßnahmen und beantragte in der Klagebeantwortung eine Abweisung der Klage. Man pocht Berichten zufolge – die Klagebeantwortung blieb unter Verschluss – auf die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und begründet dies mit dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, der Umwelt sowie mit der Versorgungssicherheit. Die EU-Kommission unterstützt Italien als Streithelferin in dem Verfahren, wie bereits im November 2024 bekannt geworden war.

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