„Problem bei Verträgen mit höherer Leistung“

TV-Steuer: Alperia will Problem lösen – Kritik der VZS

Dienstag, 25. Oktober 2016 | 13:54 Uhr

Bozen – Die Rai-Fernsehrgebühr muss mit der nächsten Stromrechnung bezahlt werden.

In einer Aussendung gibt Alperia bekannt, dass der Großteil der Stromrechnungen, in denen die Fernsehgebühr Rai enthalten ist, innerhalb 28. Oktober zugestellt werden.

Seit heute können die Kunden, indem sie ihre Steuernummer auf der Internetseite www.alperiaenergy.eu eingeben, überprüfen, ob die Fernsehgebühr in ihrer nächsten Stromrechnung enthalten ist.

Sollte das nicht der Fall sein, stehen die Kundenberater der Alperia für weitere Informationen unter der grünen Nummer 800 110 055 und in den Kundenbüros zur Verfügung.

Auch am 31. Oktober sind die Kundenbüros in Bozen, Zwölfmalgreienerstraße, und in Meran, Laurinstraße sowie die grüne Nummer von 9.00 bis 12.00 Uhr operativ.

Bei Zahlungsverspätungen der Fernsehgebühr RAI aus Gründen, die nicht dem Steuerzahler zuordenbar sind, ist diesem laut Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung keine Strafe geschuldet. Zudem wird Alperia eventuelle Strafen aufgrund einer verzögerten Zahlung, für die das Unternehmen verantwortlich ist, übernehmen.

Scharfe Kritik der VZS

Dem Versprechen der Alperia, die Strafen zu übernehmen, für die das Unternehmen verantwortlich ist, kann man in der VZS wenig abgewinnen. „Solcherhand wiegt man die Verbraucher in Sicherheit. Was geschieht, wenn die Steuerzahler aus Gründen, die nicht im Einflussbereich von Alperia liegen, gestraft werden? Wenn zum Beispiel der Name des Betreffenden aus unerfindlichen Gründen aus den Listen der Zahlungspflichtigen herausgefallen ist, und dies erst in einem zweiten Moment bei einer Kontrolle auffällt?“

„Wir können den Verbraucher nur raten, sich umgehend selbst um die Angelegenheit zu kümmern, um auf Nummer sicher zu gehen“ heißt es aus der VZS. „Statt vollmundiger Versprechungen der letzer Minute hätten wir uns termingerechte und präzise Information und Abwicklung gewünscht – Schade um die vertane Gelegenheit, den SüdtirolerInnen ihren neuen Hausstromlieferanten im guten Licht zu präsentieren“, so die VZS.

„Problem bei Verträgen mit höherer Leistung“

„Fernsehgebühr und kein Ende“, meint die Verbraucherzentrale. „Vor allem in Sachen Informationschaos scheint kein Ende in Sicht. Das jüngste Kapitel betrifft die Verträge mit einer höheren Leistung als jener der Standardanschlüsse, also Verträge mit 4,5 kW oder sechs kW Leistung. Verbraucher melden uns, dass laut Auskunft von Alperia für solche Vertragsarten keine Anlastung der Fernsehgebühr auf der Stromrechung erfolgt, und diese Familien die Zahlung auf jeden Fall per Steuermodell F24 vornehmen müssen“, so die Verbraucherschützer.

Was rät die VZS?

1.        Wer noch keine Fernsehgebühr auf der eigenen Stromrechnung vorgefunden hat, muss sich umgehend beim eigenen Anbeiter informieren, ob die Anlastung noch erfolgt. Für Alperia kann dies auch über die eigenen Web-Suche erfolgen (siehe https://www.alperiaenergy.eu/). Erfolgt die Anlastung über Stromrechung, gilt als Frist nicht der 31. Oktober, sondern die Fälligkeit der Rechnungen.

2.        Stellt man fest, dass die Gebühr nicht über die Stromrechnung angelastet wird, so muss man innerhalb 31. Oktober 2016 die Zahlung bei Banken oder der Post mittels Steuermodell F24 durchführen. Dabei verwendet man die Steuerkodizes TVRI für die Erneuerung (wer also in der Vergangenheit die Fernsehsteuer bereits bezahlt hat) und TVNA für neue Abonnements.

Von: luk

Bezirk: Bozen