Von: luk
Bozen – Das sogenannte „Würde“-Gesetzesdekret („Decreto dignità“), dessen Entwurf kürzlich vom Ministerrat in Rom genehmigt wurde, beinhaltet die Wiedereinführung der Begründung bei befristeten Verträgen. Der hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol sieht diese neue Bestimmung als sehr kritisch, da sie nicht nur die Verwendung der befristeten Verträge stark einschränkt, sondern auch für mehr Unsicherheit sorgt und gleichzeitig höhere Kosten für die Betriebe mit sich bringt.
„Gerade für die Bereiche Handel und Dienstleistung ist diese abermalige Einschränkung bei der Einstellung von Mitarbeitern sehr problematisch, da die Betriebe saisonal und konjunkturell bedingt flexible Instrumente benötigen“, kritisiert hds-Präsident Philipp Moser, der diesen Schritt der neuen Regierung als kein gutes Signal bewertet.
Bisher konnten befristete Verträge fünf Mal hintereinander bis zu 36 Monate ohne Angabe von Gründen verlängert werden. Der Entwurf des Gesetzesdekrets sieht jetzt u.a. vor, dass befristete Verträge über zwölf Monate nur bei Vorliegen eines gerechtfertigten Grundes abgeschlossen werden dürfen. Die Gesamtdauer der befristeten Verträge darf auf keinen Fall die 24 Monate überschreiten. „Die Problematik dieser neuen Reglementierung liegt darin, dass eine Begründung immer Spielräume für die verschiedensten Interpretationen offen lässt und dies zu großen Unsicherheiten und im schlimmsten Fall auch zu mehr Arbeitsstreitigkeiten führen wird“, erklärt Moser, der daran erinnert, dass die Rechtsstreitigkeiten seit der Einführung des Job Act sehr stark zurückgegangen sind.
„Des Weiteren sollen die Kosten für die Betriebe steigen, da beim befristeten Vertrag höhere Beiträge sowie höhere Entschädigungen bei ungerechtfertigten Entlassungen vorgesehen sind. Das kann nicht im Sinne der Betriebe sein, die auf die Flexibilität angewiesen sind und zudem auch noch mit höheren Kosten konfrontiert werden“, betont der hds-Präsident.
Der hds unterstreicht abschließend, dass er sich auch gegen prekäre Arbeitsverhältnisse ausspricht. „Aber wir benötigen weiterhin auch eine gewisse Flexibilität, um auf wirtschaftliche Schwankungen reagieren zu können. Und diese darf nicht nur zu Lasten der Betriebe gehen“, so Moser.