Aufruf zur Teilnahme von Gewerkschaften und Unternehmen

Corona-Screening: „Verantwortung, Respekt, Neustart“

Samstag, 14. November 2020 | 12:30 Uhr

Bozen – Seit Beginn der Pandemie arbeiten der Unternehmerverband Südtirol und die Gewerkschaftsorganisationen CGIL-AGB, SGBCISL, UIL-SGK und ASGB Seite an Seite mit dem gemeinsamen Ziel, sowohl die Gesundheit als auch die Arbeit zu schützen. „In diesem Sinne appellieren wir an die gesamte Südtiroler Bevölkerung, am öffentlichen Corona-Screening am kommenden Wochenende teilzunehmen”, lautet der gemeinsame beherzte Appell der Sozialpartner.

„Gemeinsam haben wir vorgeschlagen, die Kapazität zur Durchführung von Diagnosetests zu erhöhen, und gemeinsam haben wir vorgeschlagen, die Produktionstätigkeiten, die in Sicherheit weitergeführt werden können, nicht auszusetzen. Nachdem diese Vorschläge auch angenommen wurden, unterstützen wir die vom Land und dem Sanitätsbetrieb geförderte Initiative mit großer Überzeugung“, sagen Gewerkschaften und Unternehmen.

Verantwortung gegenüber dem Gesundheitssystem, Respekt gegenüber den Arbeitskollegen sowie deren Familien und die Möglichkeit, einen persönlichen Beitrag für einen sicheren Neustart des wirtschaftlichen und sozialen Lebens in Südtirol zu leisten – dies sind die Hauptgründe, die alle Südtiroler überzeugen sollten, am Corona-Screening teilzunehmen.

Die Unternehmen erklären sich zudem bereit, ihre Räume für die Testung des Personals zur Verfügung zu stellen: Die Bürgermeister der Südtiroler Gemeinden werden dazu eingeladen, sich bei Bedarf mit den Betrieben in Verbindung zu setzen, um die logistische Organisation der Initiative zu planen. Die Möglichkeit, ab dem frühen Freitagmorgen Mitarbeiter großer Unternehmen direkt am Arbeitssitz zu testen oder Testbereiche in den wichtigsten Produktionsbereichen zu organisieren, ermögliche es, unnötige Menschenansammlungen zu vermeiden und eine große Anzahl von Personen in geregelter Weise zu testen.

Die Sozialpartner geben außerdem bekannt, dass sie in diesen Tagen eine Vereinbarung zur Ergänzung des Sicherheitsprotokolls unterzeichnen werden: Diese wird die Verordnung des Landeshauptmannes umsetzen, die festlegt, dass Mitarbeiter, die ihrem Arbeitgeber nicht nachweisen, dass sie am öffentlichen Corona-Screening teilgenommen haben, bis zum 29. November nicht eingesetzt werden dürfen und daher die Abwesenheit mit Urlaub oder unbezahlten Freistellungen beantragen müssen. „Die Teilnahme am Corona-Screening sollte nicht als Zwang gesehen werden, sondern als einmalige Chance, in dieser Ausnahmesituation einen konkreten Beitrag für unser Land leisten zu können“, so Unternehmerverband, CGIL-AGB, SGBCISL, UIL-SGK und ASGB abschließend.

Von: mk

Bezirk: Bozen