EVZ Bozen gibt fünf Tipps

Verbraucher müssen sich gegen Online-Fallen zur Wehr setzen

Donnerstag, 02. November 2017 | 10:50 Uhr

Bozen – Europäische Verbraucher sind immer öfter aufdringlichen und irreführenden Anzeigen im Internet ausgesetzt. Daher ist es wichtig, dass sie gegenüber diesen Angeboten ein kritischeres Verhalten an den Tag legen, damit sie sich nicht in der Situation wiederfinden, für unerbetene Produkte und Abonnements zahlen zu müssen. Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) hat nun ein Video produziert, welches den Verbrauchern helfen soll, Online-Betrügereien zu identifizieren.

Aufdringliche Werbung, welche Gratis-Proben oder vorteilhafte Angebote anpreist, erscheint in den sozialen Medien immer öfter in Form von Pop-up-Anzeigen. Diese aufdringlichen Mitteilungen generieren bei den europäischen Verbrauchern impulsive Reaktionen und verleiten sie zu unüberlegten oder unerwünschten Käufen. Wenn jedoch ein Verbraucher durch ein Angebot gebunden wird, ohne dass er diesem ausdrücklich zugestimmt hat, kann dieses als irreführend und nicht bindend angesehen werden; aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Verbraucher diese aufgezwungenen Dienstleistungen sofort zurückweisen.

Wissen und Information sind der Schlüssel

Die Fähigkeit, Online-Fallen zu erkennen, ebenso wie die Kenntnis der eigenen Rechte vonseiten des Verbrauchers, scheint die Lösung gegen unerwünschte Dienstleistungen und Angebote zu sein. Die Verbraucher müssen wissen, wann sie die Bezahlung von unerwünschten Produkten oder Abonnements verweigern können. Eine Umfrage, die von von Sifo Kantar in den sechs am meisten betroffenen Ländern Schweden, Norwegen, Finnland, Niederlande, Belgien und Österreich durchgeführt wurde, zeigt, dass die europäischen Verbraucher tatsächlich nur wenig Kenntnis über ihre Rechte haben, wenn sie durch Täuschung dazu verleitet wurden, ein Abonnement abzuschließen oder unerwünschte Ware zu erwerben. Konkret wissen die Verbraucher nicht, dass sie ein Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht haben und es die Möglichkeit gibt, über die Bank eine Annullierung der mit der Kreditkarte durchgeführten Transaktion zu beantragen.

Das ECC-Net hat ein Video produziert, welches auf einfache und unterhaltsame Art und Weise einige der Charakteristiken dieser Fallen aufzeigt, damit die Verbraucher diese Online-Fallen erkennen können. „Mit diesem Video und unseren fünf Tipps, wie man mit Online-Fallen umgehen sollte, möchten wir den Verbrauchern ein Instrument zur Verfügung stellen, damit diese sofort reagieren können, für den Fall, dass sie sich bei einem Kauf betrogen fühlen, oder einfach um dubiose Angebote zu umgehen“, so Julia Rufinatscha vom Europäischen Verbraucherzentrum in Bozen, welche sich seit Jahren mit Kostenfallen im Internet beschäftigt.

Die Tipps

1. Bevor man den eigenen Namen und die eigene Adresse eingibt, sollte man überprüfen, ob dies zu einer Verpflichtung zu einem Kauf oder zu einer Anmeldung führt.

2. Wenn ein Probepaket ausgewählt wird, muss eindeutig und unmissverständlich angegeben sein, ob dieses zu einer verbindlichen Anmeldung führt.

3. Falls man nichts bestellt hat, ist man weder zur Zahlung noch zur Rückgabe des Produktes verpflichtet.

4. Der Verkäufer muss den Beweis erbringen, dass Sie dem Kauf zugestimmt haben.

5. Falls der Verkäufer von der Kreditkarte ohne Zustimmung Geld abgebucht hat, kann man bei der eigenen Bank reklamieren und die Rückerstattung des Geldes verlangen (sogenannter Charge-Back).

Weitere Informationen erteilt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter info@euroconsumatori.org, zudem findet man auf der Internetseite www.euroconsumatori.org zahlreiche Informationen zu Onlinekäufen.

Von: mk

Bezirk: Bozen