Verbraucherverbände kontaktieren Lebensmittelhandel

Verbraucherschützer schlagen Alarm: EU kurz Verabschiedung von Gentechnik-Verordnung

Donnerstag, 21. Mai 2026 | 13:42 Uhr

Von: mk

Bozen – Während sich das Europäische Parlament darauf vorbereitet, in der nächsten Plenarsitzung Mitte Juni die neue Verordnung über „Pflanzen, die mittels bestimmter neuer genomischer Techniken gewonnen werden, sowie die daraus hergestellten Lebens- und Futtermittel“ zu verabschieden, haben die italienischen Verbraucherverbände – angesichts des völligen Fehlens einer politischen und medialen Debatte in Italien über die ökologischen, landwirtschaftlichen und industriellen Folgen dieser Verordnung – die wichtigsten in Italien tätigen Einzelhandelsketten kontaktiert, um einen Dialog aufzunehmen und nach Möglichkeit eine gemeinsame Front zu bilden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die künftig vermarkteten Produkte denselben Regeln unterliegen wie herkömmliche gentechnisch veränderte Organismen (GVO). Auch die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) ist Teil der Initiative

Deregulierung von NGT-Pflanzen: Was würde sich konkret ändern?

Die Verordnung, deren Inhalt seit 2023 diskutiert und verhandelt wird, sieht eine weitgehende Deregulierung der sogenannten NGT-Pflanzen der Kategorie 1 vor (NGT = New Genomic Techniques, neue gentechnische Verfahren): Für diese Pflanzen sowie für die daraus gewonnenen Lebens- und Futtermittel wären künftig weder ein Zulassungsverfahren noch eine Risikobewertung oder eine Kennzeichnung auf dem Endprodukt erforderlich – anders als bei Lebens- und Futtermitteln aus „klassischer“ Gentechnik und möglicherweise im Widerspruch zum Vorsorgeprinzip.

Verbraucher lehnen den Abbau von Schutzmaßnahmen ab

Die unterzeichnenden Verbraucherverbände unterstreichen, dass die Mehrheit der – italienischen und europäischen – Verbraucher dem Konsum gentechnisch veränderter Lebensmittel klar ablehnend gegenübersteht, unabhängig davon, ob diese mit älteren Verfahren oder mit NGT hergestellt wurden: Fast zwei von drei Italienern sind der Ansicht, dass die EU die Kennzeichnungspflicht für NBT- bzw. GVO-Produkte nicht abschaffen sollte, und drei Viertel der Befragten äußern sich besorgt über mögliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit (vgl. https://www.assobio.it/web16/wp-content/uploads/2024/02/Assobio-Gli-italiani-dicono-NO-alla-deregulation-dei-nuovi-OGM.pdf).

Aus Sicht der Verbraucherschützer würde es sich um einen beispiellosen Rückschritt im über Jahrzehnte aufgebauten Schutzsystem für europäische Verbraucher handeln: Das Recht zu wissen, was man isst, und eine bewusste Kaufentscheidung treffen zu können, würde faktisch ausgehöhlt. Darüber hinaus stehe eine solche Regelung im klaren Widerspruch zum Vorsorgeprinzip.

Die Forderungen der Verbraucherverbände

Die unterzeichnenden Verbände fordern den italienischen Lebensmitteleinzelhandel dazu auf, klar Stellung zu beziehen und öffentlich zu erklären, ob er die Auffassung unterstützt, dass NGT-Produkte weiterhin der EU-Richtlinie 2001/18 über GVO unterstellt bleiben müssen – einschließlich einer verpflichtenden Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Lieferkette, einer klaren Kennzeichnung der Endprodukte sowie einer unabhängigen Risikobewertung für jedes einzelne auf den Markt gebrachte NGT-Produkt.

Die „GMO-free“-Garantie ist gefährdet

Sollte das Europäische Parlament die neue Verordnung verabschieden, die NGT-Produkte von den Verpflichtungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit ausnimmt, wäre der gesamte Lebensmitteleinzelhandel faktisch nicht mehr in der Lage, seinen Verbrauchern die Abwesenheit von Zutaten aus gentechnischer Veränderung in den Eigenmarkenprodukten zu garantieren und zu kommunizieren. Die bislang aufgebaute und kommunizierte „GMO-free“-Garantie würde damit ihre Bedeutung verlieren – mit offensichtlichen Schäden für die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen, das die Marken im Laufe der Jahre aufgebaut haben, argumentieren die Konsumentenschützer.

Treffen mit den wichtigsten Handelsketten gefordert

Aus diesen Gründen haben die unterzeichnenden Verbände offiziell ein dringendes Treffen mit den Führungsspitzen von Coop Italia, Conad, Esselunga, Lidl, Selex, Aspiag, Poli, MPreis Italia, Aldi und Carrefour beantragt, um die Folgen der Verabschiedung des aktuellen Verordnungstextes zu erörtern. Diskutiert werden soll insbesondere, wie in Italien Maßnahmen gesetzt werden können, um das Inverkehrbringen dieser Produkte einzudämmen beziehungsweise welche gemeinsamen Initiativen zwischen Handel und Verbraucherverbänden entwickelt werden können, um durch das Zusammenwirken von Angebot und Nachfrage das Recht der Verbraucher:innen, zu wissen, was sie kaufen und was sie essen, zu schützen.

Die Verbände: ACP-Aiace-Sdc, ACU, Adiconsum ADOC, Adusbef APS, Associazione URT, Assoutenti, Casa del Consumatore, Codacons, Codici, Confconsumatori, Federconsumatori, iConsumatori, Lega Consumatori, Movimento Consumatori, Movimento del Consumatore, Unione Nazionale Consumatori und Verbraucherzentrale Südtirol.

Bezirk: Bozen

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