Von: luk
Bozen – Auf den Straßen von Bozen sind künftig Elektrokleinstfahrzeuge erlaubt, allerdings nur versuchsweise. Dies hat der Stadtrat am Montag beschlossen.
Kurzstrecken können künftig per E-Roller oder Segway zurückgelegt werden, wenngleich mit einigen Einschränkungen, wie Bürgermeister Caramaschi und Vizebürgermeister Walcher im Rahmen ihrer wöchentlichen Pressekonferenz betonten.
“Die Erlaubnis gilt nur für E-Roller und Segways, und auch damit darf man nicht überall fahren. Erlaubt sind sie auf Radwegen, Radstreifen und auf gemeinsamen Geh- und Radwegen, außerdem in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Zonen sowie auf allen Straßen mit Tempo-30-Beschränkung.”
Um auf öffentlichen Verkehrsflächen fahren zu dürfen, müssen die E-Roller und Segways mit einem Licht ausgestattet sein. Außerdem gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h.
Konfliktpotential mit anderen Verkehrsteilnehmern sieht Caramaschi nicht: “Auch wer mit dem E-Roller unterwegs ist, muss sich an die Straßenverkehrsordnung halten. Da gibt es keinen Unterschied zu den Fahrradfahrern. Wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen, wird es auch keine Probleme geben.”
Von diesen neuen Mobilitätsformen verspricht sich der Bürgermeister auch eine gewisse Verkehrsberuhigung. “Diese modernen Gefährte sind leicht, bequem und einfach in der Handhabung. Gerade für kurze Wege sind sie eine praktische Alternative.”
Die Versuchsphase läuft zunächst für ein Jahr bis zum Frühsommer 2021. Dann wird Bilanz gezogen und das Transportministerium über die Erfahrungen mit den neuen E-Fahrzeugen unterrichtet.