Von: mk
Bozen – Wer im Winter stets sicher unterwegs sein will, sollte gute Winterreifen auf sein Auto montieren. Sobald es richtig kalt wird, haben Sommerreifen ausgedient. Schon bei sieben Grad plus ist Fahren mit Winterreifen sicherer, da sie einen besseren „Grip“ wegen ihrer speziellen Gummimischung haben.
Viele Autofahrerinnen und -fahrer sind der Meinung, dass ab dem heutigen Stichtag Winterreifenpflicht besteht, auch da diese Nachricht immer wieder zirkuliert. Dem ist aber nicht so, wie die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) klarstellt.
Die Landesverwaltung schreibt: „Auf den vom Land verwalteten Straßen in Südtirol gilt bei schnee- oder eisbedeckter Fahrbahn, wie zum Beispiel auf hochgelegenen Passstraßen, bereits vor dem 15. November eine situative Winterausrüstungspflicht. Das bedeutet, dass die Fahrzeuge bei Schnee oder Eisbildung auf der Fahrbahn mit homologierter Winterausrüstung – Winterreifen mit entsprechender Kennung oder Schneeketten – ausgestattet sein müssen.“
Diese Pflicht tritt dann in Kraft, sobald die entsprechenden Schilder auf den Landesstraßen sichtbar gemacht werden, und ist völlig unabhängig von einem Datum. Die Schilder bestehen aus einer Kombination eines blauen Gebots- und eines Zusatzschilds. Auf dem Gebotsschild ist ein Reifen mit Schneekette abgebildet, das Zusatzschild trägt die Aufschrift „bei Schnee oder Eis“. Bei Verstößen gegen die Winterausrüstungspflicht muss mit Strafen gerechnet werden.
Die Straßenverkehrsordnung ermöglicht es den Straßenbetreibern, also auch den einzelnen Gemeinden, entsprechende Regelungen für den Winter zu erlassen. Genau das machen die Autobahn und die Gemeinde Bozen: „Unabhängig von den Witterungsverhältnissen besteht auf der Brennerautobahn und in Bozen eine generelle Winterausrüstungspflicht vom 15. November bis zum 15. April. Hier müssen alle, die mit Fahrzeugen unterwegs sind, entweder mit Winterreifen verkehren oder passende Schneeketten an Bord haben. Wenn aufgrund bedeckter oder eisiger Fahrbahn notwendig, müssen die Ketten aufgezogen sein. Kleinkrafträder sowie Motorräder sind von der Regelung ausgenommen. Diese dürfen bei winterlichen Verhältnissen nicht verkehren“, schreibt die Landesverwaltung.
Um auch wirklich rutschfest unterwegs zu sein und dabei die Brieftasche nicht über alle Maße zu strapazieren, sollte man bei der Anschaffung von Winterreifen auf einen Test zurückgreifen und stets verschiedene Angebote einholen.
Tipps der VZS zum Winterreifen-Check bzw. -Kauf:
1. Aktuelle Warentests (siehe z.B. Konsument 10/2018 und Inchieste/Altroconsumo Nr. 330, November 2018) helfen bei der Wahl; die Hefte liegen in der VZS und im Verbrauchermobil auf.
2. Vor dem Kauf mehrere Angebote einholen und vergleichen, falls möglich „antizyklisch“ kaufen.
3. Wenn schon, denn schon: Alle 4 Räder des PKW müssen mit Winterreifen bestückt werden. Nach einer Profiltiefe von vier Millimetern sinkt die Bodenhaftung beträchtlich und ein Austausch wird notwendig.
4. Lebensdauer: hier scheiden sich die Geister, und man hört Angaben von vier Jahren bis beträchtlich länger. Wichtig sind Reifendruck (+0,2 bar gegenüber Sommerreifen) und Lagerung (+0,5 bar zum Betriebszustand, sauber, trocken und schattig lagern, und zwar auf Felgen aufgezogen oder liegend bzw. hängend).
5. Alter bzw. Herstellungsdatum: Auf der Seitenwand jeden Reifens gibt es ein Oval mit vielstelliger Nummer. 3217 bedeutet beispielsweise, dass der Reifen in der 32. Woche im Jahre 2017 produziert wurde. Liegt das Produktionsdatum der Reifen länger zurück, sollte nach einem Preisnachlass gefragt werden.