Wohnbauzone in Meran bleibt dem Mittelstand vorbehalten

Wohnbauzone “Tschomper”: Formfehler beseitigen

Mittwoch, 05. Juli 2017 | 11:58 Uhr

Meran – Der Meraner Stadtrat hat in seiner gestrigen Sitzung einen Antrag zur Änderung des Durchführungsplans zur Wohnbauzone „Tschomper“ in der Obermaiser Vergilstraße diskutiert. Dabei wurden zwei grundsätzliche Beschlüsse gefasst: Die Wohnbauzone bleibt dem Mittelstand vorbehalten. Der Plan soll aber in einigen, kleinen Punkten angepasst werden.

Die Tschomperwiese war noch kurz vor Ende der Amtsperiode von Günther Januth von privatem Grün in Wohnbauzone umgewidmet worden. Auf dem rund 5.600 m² großen Grundstück sollen in vier Gebäuden rund 30 Wohnungen entstehen. Die Stadtverwaltung unter Paul Rösch hatte, als Folge dieser Entscheidung, im September 2016 den Durchführungsplan verabschiedet. Dieser regelt, wie die für eine Fläche bestimmte Kubatur verteilt wird, also die Höhe und Breite der Gebäude, die Anordnung der Grünflächen, der Autoabstellplätze und des Kinderspielplatzes. Der Durchführungsplan wurde von den Genossenschaften „Ambra“ und „Tschomper“ sowie deren beauftragten Architekten Ugo Marra, Marco de Fonzo, Angelika Margesin und Barbara Verdorfer erarbeitet.

NachbarInnen der Wohnbauzone hatten beim Verwaltungsgericht in Bozen (TAR) sowohl gegen die Änderung des Bauleitplans, wie auch gegen den folgenden Durchführungsplan Rekurs eingereicht. Der Verhandlungstermin ist für Februar 2018 angesetzt. Dann soll in erstgerichtlicher Instanz über alle planerischen Dokumente gemeinsam entschieden werden.

In der Zwischenzeit sind die Genossenschaften an die Stadtverwaltung mit einem Antrag herangetreten, einige Aspekte im Durchführungsplan abzuändern. Es handelt sich dabei um kleinere, technische Fragen, wie die leichte Verschiebung einer niedrigen Terrassen-Mauer, die Einführung eines unterirdischen Bauverbots für einen Teil der Parkanlage und der kompaktere Bau der Tiefgarage. Außerdem soll ein Formfehler behoben werden, d.h. die exakte Anpassung der Zone an die Abgrenzung im Bauleitplan.

„Nach Überprüfung des Antrags durch das Amt für Stadtplanung und die Anwaltschaft der Gemeinde, ist der Ausschuss zum Schluss gekommen, dass der Durchführungsplan in einigen Punkten geändert wird. Mit dem Beschlusses des Gemeinderats den Bauleitplan zu ändern, ist es im Interesse der Gemeinde, dass der TAR rasch über alle Planungsinstrumente gemeinsam entscheidet“, so Madeleine Rohrer, Stadträtin für Urbanistik.

Abgelehnt wurde hingegen der Antrag der Genossenschaften, die Zweckbestimmung „Mittelstand“ aus dem Durchführungsplan zu streichen. Die Bauleitplanänderung von 2015 wurde nämlich damit begründet, dass diese Zone sich besonders für den Mittelstand eignet und Bedarf hierfür besteht.

Die zuständigen Ämter werden in den kommenden Wochen die einzelnen Änderungen begutachten. Dem Stadtrat wird dann ein überarbeiteter Plan vorgelegt. An der Zahl, Anordnung und Höhe der Gebäude wird sich nichts ändern. Mit Beschluss der Änderungen durch den Stadtrat haben die BürgerInnen nochmals 20 Tage Zeit, ihre Einwände bei der Gemeinde formal zu hinterlegen.

Von: luk

Bezirk: Burggrafenamt