Von: mho
Bozen – Die finanziellen Leistungen für Zivilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose des Monats Jänner 2018 werden am Donnerstag, 4. Jänner ausbezahlt. Dies ist der erste mögliche Tag für die Gutschrift der Beträge auf den Bank- oder Postkonten der Begünstigten beziehungsweise für die Barzahlung in den Postämtern.
Die Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung ASWE teilt zudem mit, dass ab Jänner 2018 die Renten an Zivilinvaliden bis zu einem Alter von 66 Jahren und sieben Monaten ausbezahlt werden. Mit Erreichung dieses Alters werden die Zivilinvalidenrenten in Sozialrenten umgewandelt und vom gesamtstaatlichen Institut für soziale Fürsorge NISF ausbezahlt. Im Jahr 2017 betrug die Altersgrenze 65 Jahre und sieben Monate. Sie wurde aufgrund der höheren Lebenserwartung laut ISTAT-Erhebung mit Ministerialdekret angepasst.